GdP begrüßt die Fortsetzung der Tarifverhandlungen
Zur Fortsetzung der Tarifverhandlungen am Montag dem 08.02.2010 mit dem Ziel ein modernes Tarifrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Berlin gibt es keine Alternative.
Die GdP begrüßt daher die erfolgte Einladung, um noch einmal einen Versuch zu unternehmen, zu einer Einigung zu kommen.
Damit haben die Hintergrundgespräche und Aktivitäten einen Erfolg verbuchen können.
Wir erwarten jetzt im Gleichklang mit den in der Tarifgemeinschaft vertretenen Gewerkschaften noch einmal eine Verbesserung des Angebotes des Senats.
Die Beschäftigten im öD Berlins erwarten eine zeitlich schnellere Anpassung und ein verbindliches Datum für den Vollzug einer Angleichung an die Tabellen der anderen Bundesländer.
Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den bevorstehenden Start der vom Kriminologischen Forschungsinstitut (KFN) in Hannover durchgeführten Studie „Gewalt gegen Polizeibeamte“. Konrad Freiberg, GdP-Bundesvorsitzender: „Von den Ergebnissen dieser groß angelegten und von der GdP unterstützten Studie erwarten wir wertvolle Hinweise auf einen verbesserten Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten im Einzel- und Streifendienst, bei Demonstrations- und Fußballeinsätzen sowie Großlagen.“ mehr
Wir waren zur Unterschrift des Eckpunktepapiers bereit,
weil wir wieder in den Flächentarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Deutschland zurück wollen und die GdP nachvollziehen kann, dass das Land Berlin ein neues Tarifrecht braucht und dies nur der TV-L sein kann. mehr
Ab dem 17.12.2009 haben wir eine Mitgliederbefragung in den Ordnungsämtern zur Neuregelung der Rahmenarbeitszeit mit dem Hinweis durchgeführt, die Betroffenen über das Ergebnis zu informieren.
Erfreulicherweise haben sich sehr viele Kolleginnen und Kollegen daran beteiligt. Eine Arbeitsgruppe hat jetzt alle schriftlichen und mündlichen Hinweise ausgewertet. Auf dieser Grundlage haben wir eine Stellungnahme erarbeitet, die wir dem Senator für Inneres und den für die Ordnungsämter zuständigen Stadträtinnen und Stadträten sowie dem HPR zugeleitet haben, die wir euch nachstehend zur Kenntnis geben: mehr
Gemäß § 11 ATV treten die §§ 3 bis 6 sowie 8 bis10 ATV mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft. Da bislang kein neuer Tarifvertrag vorliegt bzw. die Anwendung eines Tarifwerkes vereinbart wurde, findet im Wesentlichen für Arbeitnehmer des Landes Berlin das im Jahre 2003 geltende Tarifrecht, also der BAT/BAT-O bzw. der BMTG/BMT-G-O, wieder Anwendung. mehr
Durch das Bundessozialgericht wurde mit Urteil vom 23.08.2007 für Recht erkannt, dass die Einbeziehung von „Jahresendprämien“ als Entgeltbestandteil bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Entgelts nach § 8 AAÜG für Versicherte, die einem Zusatzversorgungssystem zuzuordnen sind, erfolgen muss. Dieses Urteil, das nach erster Prüfung für ehemalige Angehörige der Deutschen Volkspolizei keine Anwendung finden kann, gab zu Überlegungen Anlass, ob z. B. weitere „Lohnbestandteile“ als Entgelt im Sinne des § 8 AAÜG anzurechnen sind. Dies betrifft z. B. das Verpflegungsgeld für ehemalige Volkspolizisten. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat dazu am 17.07.2008 entschieden, dass das Verpflegungsgeld Arbeitsentgelt im Sinne von § 8 AAÜG ist. Derzeit sind noch weitere Verfahren anhängig, sodass mit einer erneuten Entscheidung des Bundessozialgerichts auch zu dieser Problematik zu rechnen ist. Ob und inwieweit sich das Bundessozialgericht positioniert, ist nicht absehbar, jedoch ist es angeraten, einen Überprüfungsantrag nach
§ 44 Sozialgesetzbuch X (SGB) zu stellen. mehr