Zum Inhalt wechseln

Taser für den Streifendienst

GdP Berlin: Innensenator möchte Abschnitte mit Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG) ausstatten

Berlin.

Innensenator Frank Henkel hat angekündigt, den Probelauf mit Distanz-Elektroimpulsgeräten auf die örtlichen Polizeidirektionen auszuweiten. Bisher war das zusätzliche Einsatzmittel lediglich dem SEK vorbehalten. Die GdP steht einer Einführung der so genannten Taser zwar grundsätzlich positiv gegenüber, fordert allerdings eine klare Einordnung des DEIG als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und nicht wie bisher als Schusswaffe.

Ausweitung des DEIG zunächst auf Direktionen 3 und 5

„Es scheint fast so, als hätte der Innensenator pünktlich zum Wahlkampf sein Resort für sich entdeckt. Taskforce Schießstände, Einbruchsbekämpfung 2.0 und jetzt Taser – der Senator hat angefangen, Themen seines Ressorts in Angriff zu nehmen. Vielleicht bekommen wir in den nächsten 18 Tagen auch noch einen funktionierenden Digitalfunk, Body-Cams, ballistische Helme, neue Schutzwesten und moderne Schusswaffen. Die Distanz-Elektroimpulsgeräte können in bestimmten Einsätzen eine sinnvolle Alternative darstellen. Ein Allheilmittel, das die Schusswaffe ersetzt, werden sie nicht sein“, sagt Steve Feldmann, Vorstandsmitglied der GdP Berlin.

Am Mittwoch hatte der Spitzenkandidat der CDU verkündet, den Streifendienst in den Polizeidirektion 3 und 5 mit DEIGs auszustatten. Alle Funkwagen der Abschnitte 32 und 53 sollen ein DEIG erhalten, langfristiges Ziel ist die vollständige Ausstattung der Berliner Polizei. Feldmann: „Das ist eine Äußerung, die Bestand haben muss und an deren Umsetzung letztlich kein Weg vorbeiführt. Wir brauchen für jede Kollegin und jeden Kollegen ein DEIG. Im Bedarfsfall nützt es nichts, wenn das Gerät auf der Wache oder im Fahrzeug liegt.“

Rechtlicher Rahmen und Einsatzmöglichkeiten müssen geklärt sein

Kritik übte Feldmann an der derzeitigen Einordnung des DEIG als Schusswaffe. „Ehe wir ernsthaft über die Ausstattung mit Tasern sprechen, muss der rechtliche Rahmen stimmen. Die Einordnung als Schusswaffe im UZwG widerspricht dem Sinn, den dieses neue Einsatzmittel bringen soll. Es soll die Lücke zwischen Pfefferspray und Schusswaffe schließen. Bei aktueller gesetzlicher Einstufung als Schusswaffe entfällt der Einsatzwert. In Fällen der Notwehr oder Nothilfe muss weiterhin zwingend die Schusswaffe verwendet werden. Das DEIG kann die Schusswaffe niemals ersetzen, sondern nur ein zusätzliches Hilfsmittel darstellen“, so das GdP-Vorstandsmitglied.

Generell könne das neue Einsatzmittel nur in bestimmten Lagen eingesetzt werden, beispielsweise um einen Menschen vom Suizid abzuhalten. Feldmann weiter: „In einem Fall, bei dem durch Waffen Gefahr für andere oder einen selbst droht wie zum Beispiel vor eineinhalb Wochen in Hellersdorf sieht die Sache schon anders aus. Da gibt es für keinen Polizisten eine Alternative zur Schusswaffe.“ Fraglich erscheine auch, woher die Polizei die zusätzlichen zeitlichen Ressourcen für die erforderliche intensive Aus- und Fortbildung nehmen wolle.

„Dieser Senator produziert vielleicht Schlagzeilen, aber keine Innere Sicherheit. Es ist erschreckend, wie Frank Henkel seit wenigen Wochen die Polizei für seinen Wahlkampf missbraucht und sich die Behördenleitung am Nasenring durch die politische Manege ziehen lässt“, erklärt Feldmann abschließend.
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.