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So setzen wir uns ein: GdP-Initiative erfolgreich – Schmerzensgeldansprüche werden endlich wirklich zahlbar!

  Die GdP hat sich mit ihrer Initiative zur Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen von Beamten durch den Dienstherrn durchgesetzt! Ein großer  Erfolg für unsere Kolleginnen und Kollegen.   Das Bundesministerium des Innern (BMI) teilte dem GdP-Bezirksvorsitzenden Jörg Radek mit Schreiben vom 2. Februar 2016 mit, „dass das Bundesministerium des Innern Ihre damalige Initiative gegenüber Herrn Minister…aufgegriffen hat. […]

Das Bundesinnenministerium greift GdP-Initiative für Schmerzensgeldansprüche auf

Das Bundesinnenministerium greift die GdP-Initiative für Schmerzensgeldansprüche auf

 

Die GdP hat sich mit ihrer Initiative zur Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen von Beamten durch den Dienstherrn durchgesetzt! Ein großer  Erfolg für unsere Kolleginnen und Kollegen.

 

Das Bundesministerium des Innern (BMI) teilte dem GdP-Bezirksvorsitzenden Jörg Radek mit Schreiben vom 2. Februar 2016 mit,

dass das Bundesministerium des Innern Ihre damalige Initiative gegenüber Herrn Minister…aufgegriffen hat. Eine entsprechende Vorschrift zur Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen soll als neuer § 78 a Bundesbeamtengesetz im Rahmen des derzeit auch in der Verbändeabstimmung befindlichen Gesetzentwurfes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes verankert werden…Insofern noch einmal herzlichen Dank für Ihre Initiative, die – davon gehe ich aus – zu einer positiven Fortentwicklung des Dienstrechts führen wird.“

 

Die GdP hatte das BMI vor dem Hintergrund steigender Angriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aufgefordert, die – auch mit ganz erheblichem Aufwand des GdP-Rechtsschutzes – erstrittenen Schmerzensgeldansprüche zukünftig vom Dienstherrn auszahlen und die titulierten Ansprüche diesem dafür abtreten zu lassen. Der Dienstherr solle dann seinerseits die Ansprüche gegen die Täter verfolgen. Damit würden die verletzten Polizeibeamtinnen und -beamten von langen Vollstreckungsverfahren entlastet und müssten ihren berechtigten Ansprüchen nicht länger hinterherlaufen.  Aus GdP-Sicht sollten grundsätzlich gegen Angreifer auch Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. „Es muss sich in den Täterkreisen herumsprechen, dass ein Angriff auf Polizeibeamte richtig teuer werden kann“, sagt GdP-Bezirksvorsitzender Jörg Radek.

 

In der Vergangenheit war es sehr oft vorgekommen, dass im Einsatz angegriffene und verletzte Bundespolizisten zwar im Zivilrechtsweg oder im strafrechtlichen Adhäsionsverfahren Schmerzensgeldansprüche zuerkannt bekamen, Dies konnten aber oft nicht eingetrieben werden, weil die Täter kein Vermögen hatten. Am Ende standen die Beamten oft mit leeren Händen dar und konnten immer wieder einmal 30 Jahre lang im mühsamen Pfändungsweg versuchen, ihre Ansprüche beizutreiben.

 

Das wird nun anders werden. Zukünftig werden die schmerzensgeldberechtigten Beamtinnen und Beamten auch wirklich entschädigt werden, weil der – und der Staat wird sich bis zu 30 Jahre lang um die Beitreibung bei den Tätern kümmern.

„Unser Botschaft ist ganz klar: Wer Polizisten angreift, muss dafür empfindliche Konsequenzen spüren, auch an seinem Geldbeutel. Und die Beamtinnen und Beamten müssen auch wirklich eine Geldentschädigung als Genugtuung erhalten. Das haben wir jetzt als GdP erfolgreich durchgeboxt“, so Jörg Radek. „Ein weiterer guter Grund, in der starken GdP Mitglied zu sein.“

Zum Download: Schreiben des BMI an die GdP

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