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Bundestag berät Gesetzentwurf: Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen

Die GdP hat sich mit ihrer Initiative zur Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen von Beamten durch den Dienstherrn durchgesetzt! In dieser Woche wird der Gesetzentwurf im Bundestag beraten. Ein großer  Erfolg für unsere Kolleginnen und Kollegen! Die GdP hatte das BMI vor dem Hintergrund steigender Angriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aufgefordert, die – auch mit ganz erheblichem Aufwand des GdP-Rechtsschutzes […]

AuchMensch2015_3_webDie GdP hat sich mit ihrer Initiative zur Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen von Beamten durch den Dienstherrn durchgesetzt! In dieser Woche wird der Gesetzentwurf im Bundestag beraten. Ein großer  Erfolg für unsere Kolleginnen und Kollegen!

Die GdP hatte das BMI vor dem Hintergrund steigender Angriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aufgefordert, die – auch mit ganz erheblichem Aufwand des GdP-Rechtsschutzes – erstrittenen Schmerzensgeldansprüche zukünftig vom Dienstherrn auszahlen und die titulierten Ansprüche diesem dafür abtreten zu lassen. Der Dienstherr solle dann seinerseits die Ansprüche gegen die Täter verfolgen. Damit würden die verletzten Polizeibeamtinnen und -beamten von langen Vollstreckungsverfahren entlastet und müssten ihren berechtigten Ansprüchen nicht länger hinterherlaufen.  Aus GdP-Sicht sollten grundsätzlich gegen Angreifer auch Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. „Es muss sich in den Täterkreisen herumsprechen, dass ein Angriff auf Polizeibeamte richtig teuer werden kann“, sagt GdP-Bezirksvorsitzender Jörg Radek.

In der Vergangenheit war es sehr oft vorgekommen, dass im Einsatz angegriffene und verletzte Bundespolizisten zwar im Zivilrechtsweg oder im strafrechtlichen Adhäsionsverfahren Schmerzensgeldansprüche zuerkannt bekamen, Dies konnten aber oft nicht eingetrieben werden, weil die Täter kein Vermögen hatten. Am Ende standen die Beamten oft mit leeren Händen dar und konnten immer wieder einmal 30 Jahre lang im mühsamen Pfändungsweg versuchen, ihre Ansprüche beizutreiben.

Das wird nun anders werden. Zukünftig werden die schmerzensgeldberechtigten Beamtinnen und Beamten auch wirklich entschädigt werden, weil der – und der Staat wird sich bis zu 30 Jahre lang um die Beitreibung bei den Tätern kümmern.

Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens und des Beteiligungsgespräches nach § 118 BBG konkretisierte die GdP ihre Forderungen, die vorgesehene 500 Euro Mindestgrenze zu senken bzw. zu streichen, da 30% der Ansprüche unter dieser Grenze liegen. Aufgrund der guten Vorarbeiten, Argumentation und Durchsetzungskraft in den direkten Gesprächen versprach das BMI, dass die weiterreichenden Vorschläge der GdP überdacht werden.  Der Gesetzentwurf nennt nun die 500 Euro Grenze nicht mehr als absolute Bedingung, sondern sieht vielmehr vor, dass alle Fälle, die eine unbillige Härte darstellen auf den Dienstherrn übergehen können. Eine solche unbillige Härte wird nach dem neuen Entwurf aber grundsätzlich angenommen, wenn die 500 Grenze erreicht ist. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Nicht zu verschweigen ist jedoch auch die Tatsache, dass weiterhin nur Vorsatztaten und insbesondere die viel zu häufig auftauchenden Beleidigungsdelikte nur dann umfasst sind, wenn sie sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richten. Wir werden aber auch in diesen Fällen für Euch dran bleiben und mit Beharrlichkeit auch hier auf Verbesserungen hinarbeiten!

Die Botschaft ist jedoch klar: Wer Polizisten angreift, muss dafür empfindliche Konsequenzen spüren, auch an seinem Geldbeutel. Und die Beamtinnen und Beamten müssen auch wirklich eine Geldentschädigung als Genugtuung erhalten. Das haben wir jetzt als GdP gemeinsam erfolgreich durchgeboxt!

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