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Kollege setzt sich mit GdP-Rechtsschutz durch – BILD am Sonntag verliert auch vor dem Bundesgerichtshof

Berlin. Der Axel-Springer-Verlag und die von ihm verantwortete BILD am Sonntag (BamS) und BILD online sind jetzt mit ihrem lügnerischen Beitrag über einen GdP-Kollegen auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert und nunmehr rechtskräftig zur Unterlassung von Falschbehauptungen gegen den Bundespolizisten und zum Abdruck der Richtigstellung ihrer falschen Beschuldigungen verurteilt worden. Die GdP hatte ihr betroffenes […]

Die "BamS" saß den spinnerten Verschwörungstheorien eines früheren Spitzenbeamten auf

Die “BamS” saß den spinnerten Verschwörungstheorien eines früheren Spitzenbeamten auf – und muss nun zahlen

Berlin. Der Axel-Springer-Verlag und die von ihm verantwortete BILD am Sonntag (BamS) und BILD online sind jetzt mit ihrem lügnerischen Beitrag über einen GdP-Kollegen auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert und nunmehr rechtskräftig zur Unterlassung von Falschbehauptungen gegen den Bundespolizisten und zum Abdruck der Richtigstellung ihrer falschen Beschuldigungen verurteilt worden. Die GdP hatte ihr betroffenes Mitglied mit Rechtsschutz von Anfang an unterstützt.

Das Blatt und die Online-Ausgabe von BILD am Sonntag hatten am 12. Februar 2012 im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Ermittlungen des BKA und des Generalbundesanwalts zu den NSU-Verbrechen eine abenteuerliche „Räuberpistole“ gedruckt. Darin war einem dem BKA technische Amtshilfe leistenden Bundespolizisten des Referats 55 des Bundespolizeipräsidiums tatsachenfalsch angedichtet worden, er hätte Beweismittel manipuliert und vernichtet. BILD am Sonntag hatte unseren  Kollegen dann in die Nähe von Methoden der Nazi-Zeit gerückt und spekuliert, ob das BKA so V-Leute im NSU-Umfeld schützen wollte. Ausgangspunkt dieser wüsten Spekulationen und öffentlichen Falschbehauptungen waren die falschen Verdächtigungen des inzwischen abgelösten Abteilungsleiters 5 des Bundespolizeipräsidiums gegen unser Mitglied, der davor auch nicht von seinem Vorgesetzten geschützt wurde. Nachdem das Bundesinnenministerium die ihm von dem ehemaligen Abteilungsleiter 5 vorgelegten Verdächtigungen gegen unser Mitglied als das einstufte, was sie waren, nämlich unhaltbaren Unsinn, landete die Geschichte wundersam bei der BamS.

Im Zusammenhang mit dem BamS-Artikel ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Bonn wegen diverser Straftatverdachte weiter, weil aus dem dienstlichen verschlossenen E-Mail-Postfach unseres Kollegen eine E-Mail entwendet und am 12. Februar 2012 in der BamS abgedruckt wurde.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat darüber hinaus gegen einen der Autoren des lügnerischen BamS-Beitrages einen rechtskräftigen Strafbefehl erlassen.

Nachdem der Axel-Springer-Verlag und die BamS bzw. Bild Online bereits zum Abdruck einer Gegendarstellung verurteilt waren, hatten das Landgericht Berlin und nachfolgend auch das Kammergericht Berlin den Verlag auch dazu verurteilt, die Falschbehauptungen über unseren Mann zukünftig zu unterlassen und eine eigene redaktionelle Richtigstellung der verbreiteten Lügen zu drucken (was in Journalistenkreisen gewöhnlich als „Höchststrafe“ gegen eine Redaktion angesehen wird, weil man öffentlich zugeben muss, fatalen Unsinn verbreitet zu haben). Die Pflicht zur Richtigstellung und die Pflicht zur Unterlassung der Weiterverbreitung der Lügen über unser GdP-Mitglied wurde nun durch den Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 200/13 und VI ZR 201/13) bestätigt.

Der Axel-Springer-Verlag hat nun angekündigt, die Richtigstellung in der Ausgabe der BamS am 16. Februar 2014 auf Seite 3 abzudrucken.

Das Landgericht Berlin hatte den Verlag auch verurteilt, dem Kollegen ein namhaftes Schmerzensgeld zu zahlen. Über die dagegen eingelegte Berufung beim Kammergericht Berlin ist noch nicht entschieden.

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