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Wer organisiert, verantwortet auch – Aufklärung tut not!

Organisationsveränderungen im Aufbau der Bundesbehörden unterliegen der Organisationsgewalt der Bundesregierung. Geschäftsordnungen oder Organisationspläne sind beispielsweise Mittel und Ausdruck der Organisationsgewalt. Aus der Gesamtheit der Kompetenzen einer Bundesregierung (also aus der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers und der Ressortkompetenz des jeweiligen Bundesministers) leitet sich diese Organisationsgewalt ab. Sie gibt die Umsetzung der politischen Inhalte wieder und drückt die […]

Organisationsveränderungen im Aufbau der Bundesbehörden unterliegen der Organisationsgewalt der Bundesregierung. Geschäftsordnungen oder Organisationspläne sind beispielsweise Mittel und Ausdruck der Organisationsgewalt. Aus der Gesamtheit der Kompetenzen einer Bundesregierung (also aus der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers und der Ressortkompetenz des jeweiligen Bundesministers) leitet sich diese Organisationsgewalt ab. Sie gibt die Umsetzung der politischen Inhalte wieder und drückt die politische Führung des Staates aus.

Ein Bundesminister übt nicht nur die Aufsicht über die nachgeordneten Behörden aus. In eigener Verantwortung leitet und organisiert er seinen Geschäftsbereich. Wie er diesen gestaltet beeinflusst, schränkt ein, ermöglicht oder optimiert die funktionsgerechte Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben einer Behörde, eines Amtes oder einer gesamten Organisation.
Ob Stellenabbau durch Parlamentsbeschluss im Rahmen der Haushaltsverantwortlichkeit oder eine Bereinigung eines Stellenplanes: in beiden Fällen bleibt es nicht ohne Außenwirkung sowohl gegenüber den Beschäftigten, als auch gegenüber dem Bürger, dem Wähler. Die Außenwirkung solcher Beschlüsse darf nicht unterschätzt werden!

Hier setzt der Erklärungsbedarf ein. Transparenz von Entscheidungen sollte selbstverständlich sein und nicht angemahnt werden müssen.

Der Bundesinnenminister erhielt auf dem Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei im November 2014 viel Applaus für seine Feststellung: “Das ist nicht die Zeit, Personal bei der Polizei abzubauen”. Unerklärlich bleibt, warum dieser politische Wille des Ministers für den Grenzraum nach Polen und Tschechien nicht berücksichtigt wird. Welchen Sinn machen Polizeiverträge, wenn das organisatorische Handeln andere Voraussetzungen schafft?

Eine wissenschaftliche Erklärung der Versammlungen im November und Dezember von Dresden ist, dass sich die Menschen von undurchschaubaren Abläufen überfordert und bedroht fühlen. Solchen Gefühlen muss man nicht noch weiteres Futter liefern.

Das aktuelle Ergebnis der Ausübung der Organisationsgewalt zeigt, wie es nicht geht!

Jörg Radek
pdf Artikel für den Aushang

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