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Videospiele sind kein Elternersatz

Hilden.

"Videokonsolen und Computerspiele sind kein Ersatz für familiäre und im Besonderen elterliche Zuwendung und Erziehung", mahnt der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Norbert Spinrath, vor den letzten beiden langen Samstagen des diesjährigen Weihnachtsgeschäfts. Nach Anfrage der GdP schätzt der Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland e.V. (VUD) in Paderborn, dass sich der Umsatz von Spielesoftware um etwa 20 Prozent zum Vorjahr erhöhen wird.

In vielen Video- und PC-Spielen würden asoziale und grausame Verhaltensmuster vorgeführt und zu rücksichtslosem Handeln aufgefordert. "Spiele, die unsere Werteordnung auf den Kopf stellen, gehören weder unter den Weihnachtsbaum, noch ins Kinderzimmer", sagte Spinrath in Hilden. Hintergrund des Schenkens sei allzu oft die Absicht, Kinder durch das Beschäftigen mit der optisch und klangtechnisch ausgefeilten Software ruhig zu stellen. Aus elterlichem Desinteresse oder sogar mit deren Einverständnis könnten Kinder tagtäglich brutale Gewaltakte einüben. Das Grundgesetz gäbe den Eltern zwar das Recht, aber auch die Pflicht zur Erziehung und Pflege ihrer Kinder, betonte der GdP-Vorsitzende in Hilden.

Auch der Spiele-Industrie müsse genau auf die Finger geschaut werden. Reißerische Werbeaussagen für Spiele, deren Regeln rohes, gewissenloses Handeln verlangen, sollten durch eine freiwillige Selbstkontrolle der Vertreiber unterbleiben.

Angesichts der in den letzten Jahren besorgniserregend gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Ausbau der Jugendkommissariate und mehr Jugendsachbearbeiter bei der Polizei. Zudem sollten Eltern strafunmündiger Täter zu einem Gespräch mit der Polizei verpflichtet werden können. "Ein Jugendsachbearbeiter wird sie dann über die Kriminalitätsperspektive ihres Kindes aufklären. Diese Gespräche sollen auch Hinweise auf Erziehungsmängel und fehlerhaftes Vorbildverhalten enthalten", sagte Spinrath. Der Jugendsachbearbeiter werde die Erziehungsberechtigten auch über weitere Hilfen informieren und den Kontakt zu einer weiterführenden Stelle herstellen.

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