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Aktuelle Beihilfebearbeitung ist eine Zumutung!

Seit Jahren kommt es für unsere Ruhestandsbeamten in der Bundespolizei immer wieder zu unerträglichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen. Traurige „Spitzenreiter“ sind derzeit die Bundesfinanzdirektionen Südwest in Saarbrücken und die Bundesfinanzdirektion Nord in Rostock. Hier betragen die Bearbeitungszeiten gleich mehrere Wochen. Selbst bei Rechnungen mit Beträgen von fast 2.000 Euro mussten Kollegen in diesem […]

Seit Jahren kommt es für unsere Ruhestandsbeamten in der Bundespolizei immer wieder zu unerträglichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen. Traurige „Spitzenreiter“ sind derzeit die Bundesfinanzdirektionen Südwest in Saarbrücken und die Bundesfinanzdirektion Nord in Rostock. Hier betragen die Bearbeitungszeiten gleich mehrere Wochen. Selbst bei Rechnungen mit Beträgen von fast 2.000 Euro mussten Kollegen in diesem Jahr schon über vier Wochen auf die Erstattung warten.

Begründet werden die langen Bearbeitungszeiten mit erheblichen Personalabgängen sowie starken Überlastungen durch die Übernahme der Aufgabe des Kfz-Steuer-Einzugs.

„Solche Begründungen taugen aber nicht als Entschuldigung. Hier lassen sich die Folgen des demografischen Wandels in der brutalen Wirklichkeit erleben. Seit Jahren wurden die absehbare personelle Entwicklung und der Anstieg der Ruhestandszahlen konsequent ignoriert. Die Personalsituation der Bundesfinanzdirektionen muss schleunigst verbessert werden. Zum Wohle der Beschäftigten vor Ort und zum Wohle unserer Beihilfeempfänger“, so Jörg Radek, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei. „Extreme Bearbeitungszeiten, wie wir sie derzeit erleben, sind vollkommen inakzeptabel.“

Die Gewerkschaft der Polizei hat daher schon mehrfach ihre Kritik öffentlich gemacht. „Wir können den Kolleginnen und Kollegen versichern: Wir bleiben an dem Thema dran. Die Bearbeitungszeiträume für Beihilfeanträge müssen schnellstmöglich auf ein zumutbares Maß verkürzt werden. Die Fürsorgepflicht endet nämlich nicht mit der Übergabe der Ruhestandsurkunde!“, so Radek weiter.

Die GdP engagiert sich daher bereits seit langem für eine wertschätzende Betreuung der Beschäftigten auch über den aktiven Dienst hinaus.
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