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Änderung der Arbeitszeitverordnung verabschiedet

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung ist am heutigen Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt ab morgen in Kraft. Damit wird die von der GdP nach langem Kampf erwirkte, seit dem 19. Dezember 2013 aber nur durch Erlass des BMI abgesicherte Regelung zur Anrechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit in weiten Teilen der […]

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung ist am heutigen Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt ab morgen in Kraft.

Damit wird die von der GdP nach langem Kampf erwirkte, seit dem 19. Dezember 2013 aber nur durch Erlass des BMI abgesicherte Regelung zur Anrechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit in weiten Teilen der Bundespolizei nunmehr auch durch die Rechtsverordnung gestützt. Die GdP und der DGB hatten mit dem BMI zu Arbeitszeitfragen intensiv verhandelt.

Inwieweit die zugleich vorgenommene und von GdP und DGB wegen Rechtswidrigkeit massiv abgelehnte Änderung der Pausendefinition in § 2 AZV angesichts der positiven Anrechnungsvorschriften überhaupt praktische (negative) Auswirkungen haben kann, bleibt abzuwarten. Im Zweifel wird die GdP für ihre Mitglieder darüber die Gerichte anrufen. Für die Bereiche, in denen die Pausenanrechnung auf die Arbeitszeit angewiesen ist, hat die Definitionsfrage indes keine Auswirkungen.

Erweitert wurden auch die Möglichkeiten zur Einführung von Langzeitkonten. Diese können nun auch in der Bundespolizei eingeführt werden. Das Procedere dazu ist durch Dienstvereinbarungen mit den Personalräten zu vereinbaren.

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