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GdP bleibt dran: Schmerzensgeldansprüche soll Dienstherr vorstrecken!

Es ist eine traurige Gewissheit: Auch in diesem Jahr waren leider wieder eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen Opfer von Angriffen und trugen gesundheitliche Schäden davon. Unsere Gedanken und unsere Solidarität gelten allen im Dienst verletzten Kolleginnen und Kollegen! Zwar wurde oft – auch massiv mit GdP-Rechtsschutz – im strafrechtlichen Adhäsionsverfahren oder auf dem Zivilrechtsweg […]

Auch Mensch_webEs ist eine traurige Gewissheit: Auch in diesem Jahr waren leider wieder eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen Opfer von Angriffen und trugen gesundheitliche Schäden davon. Unsere Gedanken und unsere Solidarität gelten allen im Dienst verletzten Kolleginnen und Kollegen!

Zwar wurde oft – auch massiv mit GdP-Rechtsschutz – im strafrechtlichen Adhäsionsverfahren oder auf dem Zivilrechtsweg ein Schmerzensgeld gegen den oder die Täter erstritten, was aber oft nicht beigetrieben werden konnte. Am Ende standen die Kolleginnen und Kollegen vielfach nur mit einem 30 Jahre vollstreckungsfähigem Titel, aber letztlich mit leeren Händen da.

Die GdP meint: Wer Polizistinnen und Polizisten angreift, muss dafür auch zahlen! Und die Kolleginnen und Kollegen müssen auch eine echte finanzielle Entschädigung erhalten. Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte muss härter und als eigenes Delikt bestraft werden – und die Täter richtig etwas kosten!

Der GdP-Bezirksvorsitzende Jörg Radek hatte sich deshalb bereits im Frühjahr an Bundesinnenminister de Maizière mit dem GdP-Vorschlag gewandt, dass zukünftig nicht mehr die Beamtinnen und Beamten ihren Schmerzensgeldansprüchen als „Privatvergnügen“ hinterherlaufen sollen, sondern aus Fürsorgegründen der Bund als Dienstherr den Beamtinnen und Beamten das erstrittene Schmerzensgeld auszahlt und sich dafür die rechtskräftigen Titel gegen den oder die Täter von den Beamten abtreten lässt, um sie selbst bei den Tätern bis zu 30 Jahre lang beizutreiben. Die Kolleginnen und Kollegen werden so von der mühseligen und oft jahrelangen Betreibung der Zwangsvollstreckung befreit. Denn wer den gesundheitlichen Schaden hat, soll nicht noch die Last der Beitreibung tragen müssen.

Und die GdP bleibt für die Kolleginnen und Kollegen an diesem Thema weiter dran: Es zeichnet sich nach mehreren Gesprächen ab, dass die Bundesregierung der GdP-Forderung folgen will und im neuen Jahr eine entsprechende Gesetzesänderung einbringen wird. Wir werden da nicht locker lassen!

 

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