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Gesetzentwurf zur Übernahme Tarifergebnis für die Beamten vorgelegt

Berlin. Die Bundesregierung hat dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) als Spitzenorganisation der Beamtinnen und Beamten den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsge­setzes 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) zur Stellungnahme zugeleitet. Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen danach im März 2014 und im März 2015 linear angehoben werden. Die Grundgehälter der Beamtinnen und Beamten sollen sich zum 1. März 2014 mindestens […]

Berlin. Die Bundesregierung hat dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) als Spitzenorganisation der Beamtinnen und Beamten den Entwurf eines
Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsge­setzes 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) zur Stellungnahme zugeleitet. Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen danach im März 2014 und im März 2015 linear angehoben werden. Die Grundgehälter der Beamtinnen und Beamten sollen sich zum 1. März 2014 mindestens um einen Prozentsatz, der einem Ausgangswert von 90 Euro entspricht, erhöhen. Damit soll das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 1. April 2014 zeit- und inhaltsgleich übernommen werden. Die Erhöhungen sollen sich jedoch gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 14a Absatz 1 Satz 2 BBesG jeweils um 0,2 Prozentpunkte vermindern.
Dementsprechend würden sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis erhöhen
– zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent oder, bei einer Mindesterhöhung, auch um einen höheren Prozentsatz, und
– zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent.
Gemäß § 14a Absatz 2 Satz 2 BBesG soll der Unterschiedsbetrag gegenüber einer nicht nach § 14a Absatz 2 Satz 1 BBesG verminderten Anpassung der Versorgungsrücklage zugeführt werden.
Die Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen
– zum 1. März 2014 um 40 Euro und
– zum 1. März 2015 um 20 Euro.

Am 14. Mai 2014 werden nun die Vertreter des Bundesinnenministeriums und des DGB sowie der GdP zur Erörterung des Gesetzentwurfes zusammentreffen. Die Gewerkschafter wollen dabei vor allem die Minderung um 0,2 Prozent nach § 14a BBesG und die ebenfalls geldwerte Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten zur Sprache bringen, die auf das Niveau der Tarifbeschäftigten abzusenken ist.

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