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GdP setzt sich für unsere Kolleginnen und Kollegen im 70. Studiengang ein

Lübeck, den 04. Dezember 2014. Im 69. Studiengang der Bundespolizei (69. SJ), welcher am 01. September 2012 eingestellt wurde, gab es nach der ersten Prüfung in Brühl eine Durchfallquote von 39 %. Diese hohe Durchfallquote ist grundsätzlich auch auf die neuen Modalitäten der Zwischenprüfung zurückzuführen. Bei Betrachtung der Zwischenprüfungsergebnisse des 67. und 68. SJ, die […]

PKAin (2)

Lübeck, den 04. Dezember 2014.

Im 69. Studiengang der Bundespolizei (69. SJ), welcher am 01. September 2012 eingestellt wurde, gab es nach der ersten Prüfung in Brühl eine Durchfallquote von 39 %. Diese hohe Durchfallquote ist grundsätzlich auch auf die neuen Modalitäten der Zwischenprüfung zurückzuführen. Bei Betrachtung der Zwischenprüfungsergebnisse des 67. und 68. SJ, die noch nach der AP-gDBPolV geprüft wurden, wird deutlich, dass bei Anwendung der neuen Regelungen (Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDVDV)) auf frühere Zwischenprüfungen ein annähernd gleich hoher Anteil der Studierenden dieser beiden Jahrgänge die Zwischenprüfung im ersten Versuch ebenfalls nicht bestanden hätte.

Neben den “systembedingten” Ursachen stand allerdings auch der der Vorwurf an einige Dozenten des Fachbereiches in Brühl im Raum, sich in herabsetzender Weise gegenüber den Studierenden des 69. SJ geäußert zu haben. Nach eingehender Befragung und vielen Gesprächen mit den Betroffenen und anderen Studierenden des 69.SJ, so wie Angehörigen vorangegangener Lehrgänge, sind herabqualifizierende Äußerungen, z.B. in Bezug auf eine mangelnde Studierfähigkeit der Studierenden der BPOL regelmäßig in den BPOL Kursen, so wie auch gegenüber Studierenden anderer Fachbereiche durch bestimmte Dozenten der Fachhochschule in Brühl getätigt worden. Die herabsetzenden Äußerungen von in BPOL Kursen eingesetzten Dozenten der FHB, die offen das Tragen der BPOL-Uniform ablehnen, wurden seitens der FHB mit dem Präsident der BPOL thematisiert. Ob diese Haltung einiger Dozenten auch Auswirkung auf die Unterrichtsqualität bei den Lehrklassen der Bundespolizei hatte, darf durchaus thematisiert werden.

In der Wiederholungsprüfung des 69. SJ gab es wiederrum eine hohe Durchfallquote. Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, hatte sich deshalb für eine zweite Wiederholungsprüfung stark gemacht. Unsere Kolleginnen und Kollegen stellten einen Antrag auf zweite Wiederholungsprüfung beim Prüfungsamt der Fachhochschule des Bundes in Brühl. Gemäß Erlass BMI, B 1 30002/4#9 vom 12. Dezember 2013 wurden unsere Kolleginnen und Kollegen des 69. SJ zur zweiten Wiederholungsprüfung zugelassen.

Am 01. September 2013 sind ca. 200 Kolleginnen und Kollegen im 70. Studienjahrgang (70. SJ) in den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei eingestellt worden. Nach der Basisausbildung in der Bundespolizeiakademie erfolgte das Grundstudium an der Fachhochschule des Bundes, Zentralbereich in Brühl.

Im 70. SJ betrug unseres Erachtens die Durchfallquote im ersten Versuch 36 %. Somit zeichnete sich ein Trend für die Wiederholungsprüfung ab. Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei setzt sich deshalb aktuell für eine zweite Wiederholungsprüfung für die Kolleginnen und Kollegen ein, welche die Klausuren wieder unter dem Schnitt geschrieben haben.

Weiterhin bemühen wir uns für die Einführung der alten “Ausgleichsregel” bei den Klausuren bei der nächsten Änderung der GBPolVDVDV.

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