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Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte im Jahr 2016 erstmalig wieder möglich

Auf Betreiben der GdP wurde mit Verfügung vom 8. September 2016 folgendes klar gestellt: Erstmalig im Jahr 2016 können in der BPOL wieder Altersteilzeit Bewilligungen erfolgen. Nachdem seit Inkrafttreten des v. g. Tarifvertrages die Behördenquote von 2,5 v. H. für den Bereich der BPOL immer ausgeschöpft gewesen war, sind nunmehr in 2016 bis zu 15 […]

Auf Betreiben der GdP wurde mit Verfügung vom 8. September 2016 folgendes klar gestellt: Erstmalig im Jahr 2016 können in der BPOL wieder Altersteilzeit Bewilligungen erfolgen. Nachdem seit Inkrafttreten des v. g. Tarifvertrages die Behördenquote von 2,5 v. H. für den Bereich der BPOL immer ausgeschöpft gewesen war, sind nunmehr in 2016 bis zu 15 ATZ-Bewilligungen möglich. In das Verfahren werden nur die Behörden des nachgeordneten Bereichs einbezogen, die die Quote von 2,5 v. H. für ihren jeweiligen Bereich noch nicht ausgeschöpft haben.

Altersteilzeit können Beschäftigte bewilligt bekommen:

• die die Voraussetzungen nach § 5 TV, Nr. 5 der Durchführungshinweise erfüllen

• unter Darlegung im Einzelnen des jeweiligen Zeitpunkts des Erfüllens der persönlichen Voraussetzungen und hilfsweise des Eingangs des Antrags

• von den Beschäftigten die nicht zum Stellenabbaubereich (BUK) gehören und bei denen dienstliche bzw. betriebliche Ablehnungsgründe für die

Bewilligung nicht bestehen (§ 4 Abs. 3 TV).

Bei Fragen helfen die jeweiligen GdP-Kreisgruppen im Einzelfall weiter.

 

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