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GdP: Einschränkung des Demonstrationsrechts ist verfassungsrechtlich bedenklich

Berlin.

Als verfassungsrechtlich bedenklich hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Pläne des Berliner Innensenators, Dr. Ehrhart Körting, bezeichnet, das Demonstrationsrecht mit Rücksicht auf die Interessen des Berliner Einzelhandels einschränken zu wollen.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Demonstrationen sind für diejenigen, die nicht demonstrieren, oft unangenehm oder zumindest oft unbequem. Das liegt aber in der Natur der Sache, das ist ihr Zweck. Aus dem gleichen Motiv wie Geschäftsleute oder Hoteliers suchen Veranstalter von Demonstrationen attraktive Plätze, um auf sich aufmerksam zu machen und öffentliche Wirkung zu erzeugen. Demonstrationen im Verborgenen würden ihren Sinn verfehlen.“

Bei allem Verständnis für den Unmut über Einschränkungen und Behinderungen, die Demonstrationsveranstaltungen mit sich brächten, so die GdP, sollte der Innensenator, der immerhin Berliner Verfassungsrichter war, wirtschaftlichen Interessensgruppen keinen Sand in die Augen streuen. Freiberg: „Die Einschränkung eines Grundrechts wegen vermuteter Umsatzeinbußen dürfte vor keinem deutschen Gericht eine Chance haben.“

Die GdP rät dem Innensenator, seine Vorstellungen schnell zu begraben. Freiberg: „In einer Zeit, in der sich die sozialen Konflikte verschärfen und immer mehr Menschen ihren Unmut über soziale Ungerechtigkeiten auf die Straße tragen, gießen Diskussionen über eine Einschränkung des Demonstrationsrechts nur Öl ins Feuer. Sie hinterlassen den Nachgeschmack, dass die Schönen und Reichen von der sozialen Wirklichkeit verschont werden sollen.“

Die beste Methode, so die GdP, Proteste und Demonstrationen zu vermeiden, sei eine sozial gerechte Politik, die sich um gesellschaftlichen Konsens bemüht. Freiberg: „Dann müssten in Berlin nicht auch Polizisten, Krankenschwestern, Feuerwehrleute, Studenten und Schüler auf die Straße gehen.“
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