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BGM: Einsicht ist der erste Weg zur Besserung

Erfrischend ehrlich liest sich der seit vergangener Woche im Intranet der Bundespolizei eingestellte Gesundheitsbericht. Neben den Feststellungen zur Fehlzeitenquote, die auf einem konstant hohen Niveau stagniert, und zum steigenden Altersniveau aller Beschäftigten findet sich auch ein offener Umgang mit dem Stand der Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung Behördliches Gesundheitsmanagement (BGM). Der “Trend, dass die Prozesse des BGM […]

Judith Hausknecht

Judith Hausknecht

Erfrischend ehrlich liest sich der seit vergangener Woche im Intranet der Bundespolizei eingestellte Gesundheitsbericht. Neben den Feststellungen zur Fehlzeitenquote, die auf einem konstant hohen Niveau stagniert, und zum steigenden Altersniveau aller Beschäftigten findet sich auch ein offener Umgang mit dem Stand der Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung Behördliches Gesundheitsmanagement (BGM). Der “Trend, dass die Prozesse des BGM überwiegend an gesundheitsförderlichen bzw. gesundheitssportlichen Aktivitäten ausgerichtet sind”, wird deren hohem Stellenwert aber auch durchaus selbstkritisch einer mangelnden Qualifizierung im Themenfeld BGM zugeschrieben, da eindeutig zielgebend formuliert wird, dass Qualifizierung und Weiterbildung von Gesundheitsexperten zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Integration von BGM ist.
Daneben wird auch verdeutlicht, dass es noch nicht flächendeckend gelungen ist, BGM zu einem zentralen Führungsgrundsatz zu entwickeln, der der “Führungsebene ein dauerhaftes und glaubwürdiges Interesse an den Zielen” des BGM bescheinigen kann. Dies zeigt sich besonders an der Bereitstellung von personellen Ressourcen und dem Hinwirken auf eine adäquate Qualifizierung. Hier werden wir auch über die Personalvertretungen weiterhin argumentativ unterstützen, um die Implementierung und Umsetzung von BGM voranzutreiben.
Die im Bericht aufgeführten gesundheitsförderlichen Aktivitäten sind bereits positiv zu bewerten; fraglich ist nach unserer Betrachtung allerdings, wer von diesen Angeboten durch Teilnahme profitieren kann… Denn Akzeptanz entwickelt sich erst, wenn wirklich alle die Möglichkeit erhalten, Angebote zu nutzen – dies gilt ganz besonders auch für Schichtdienstleistende.

Durch die formulierten Erkenntnisse und das Bemühen, Abhilfe zu schaffen, bleibt die Hoffnung, dass auch andere Themenfelder des BGM mit Leben erfüllt werden bzw. bestehende Maßnahmen in den ganzheitlichen Kontext von BGM einbezogen werden.
Im Hinblick auf die gesellschaftlich immer bedeutsameren Felder der psychischen Belastungen oder der Work-Life-Balance ist wünschenswert, dass ebenso ein verändertes Verständnis für unsere Kolleginnen und Kollegen Einzug hält und bei Entscheidungsprozessen Berücksichtigung findet.
Ein jeder kann nachvollziehen, dass es nicht immer möglich ist, im Dienst Erlebtes oder abzuarbeitende Vorgänge bei Feierabend aus den Gedanken zu verbannen, sondern diese auch in der eigentlichen “Freizeit” ihren Raum einfordern. Gleiches gilt doch aber auch in umgekehrter Richtung! Ist es nicht völlig natürlich, dass mit Arbeitszeitbeginn an der Stechuhr die pflegebedürftigen Angehörigen, das erkrankte Kind oder die schwierige Situation enger Freunde nicht ausgeblendet werden können?
Jeder Mensch in seiner Ganzheit kann nicht in die Einzelteile seiner Rollen ausei-nandergenommen werden, sondern ist die Summe aller Einflüsse in seinem Leben. Wechselwirkungen sind da völlig normal und müssen akzeptiert werden – die Frage nach Ursachen von Leistungsabfällen oder gar psychischer Erkrankungen im priva-ten oder beruflichen sind dann völlig hinfällig. Denn egal woher: Auswirkungen hat es auf alle Bereiche.
Neben der Betreuung nach belastenden Ereignissen im Dienst bzw. der Vorbereitung auf diese in Aus- und Fortbildung und natürlich auch einer stressfreieren Arbeitsorganisation und -gestaltung ist denkbar, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch auf andere Dinge des Lebens vorzubereiten. Was passiert, wenn die Eltern pflegebedürftig werden, wenn eine Bezugsperson stirbt, wenn die Familie den bundesweiten Einsatz nicht mehr akzeptieren kann, sondern Unterstützung einfordert? Welche Möglichkeiten gibt es dann; was ist zu veranlassen?
Die Auseinandersetzung mit diesen oder ähnlichen Fragen, die sich natürlich auch nicht nur auf Maßnahmen des Dienstherrn beziehen dürfen und können, und die Vorbereitung auf derartige Situationen steigert bekanntlich die Resilienz (psychische Widerstandsfähigkeit) und ein tatsächlich eintreffendes Ereignis führt nicht zur Rat- oder Hilflosigkeit, wie denn nun Beruf und Familie miteinander in Einklang gebracht werden können.
Die “Impfung” für Lebensumstände verbunden mit ethischen Führungsansätzen geprägt von Transparenz und Sinnhaftigkeit der Tätigkeit… Allein diese Kombination zeigt, dass BGM kein Bündel an Einzelmaßnahmen – und erst recht nicht nur sportlicher Betätigung – ist, sondern im ganzheitlichen Sinne zur Verknüpfung verschiedenster Faktoren mit Einflüssen auf das körperliche und geistige Wohlbefinden führen muss.
Das passiert nicht von heute auf morgen, das eingangs erwähnte Erkennen von Ursachen und Wirkungen verspricht aber die Ausweitung des Handelns in der Bundespolizei. Sei die kritische Begleitung seitens der GdP auch als Ansporn zu verstehen, nicht aufzuhören, den eingeschlagenen Weg kontinuierlich und aktiv auszubauen und Untätige zum Begehen desselben aufzufordern!

Von Judith Hausknecht, BPR

pdf Artikel für den Aushang

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