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4. Verkehrspolitisches Forum der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

GdP: Fahrassistenzsysteme müssen Blaulicht und Martinshorn „erkennen“

Podiumsdiskussion zum Abschluss des 4. GdP-Verkehrsforums: (v.l.) Udo Schüpper vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR), Dr.-Ing Arne Bartels von der Volkswagen AG, Generalbundesanwalt a.D. Kay Nehm, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Moderator Wolfgang Kapust, Dr. Ulrich Franke, Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Dr. Wolfgang Schultze, Vizepräsident der Deutschen Verkehrswacht e.V. (DVW) und der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Arnold Plickert. Foto: Holecek
Podiumsdiskussion zum Abschluss des 4. GdP-Verkehrsforums: (v.l.) Udo Schüpper vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR), Dr.-Ing Arne Bartels von der Volkswagen AG, Generalbundesanwalt a.D. Kay Nehm, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Moderator Wolfgang Kapust, Dr. Ulrich Franke, Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Dr. Wolfgang Schultze, Vizepräsident der Deutschen Verkehrswacht e.V. (DVW) und der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Arnold Plickert. Foto: Holecek
Potsdam/Berlin.

Telefonieren und Musikhören am Steuer: Polizei und Rettungsfahrzeuge im Einsatz bleiben immer wieder am Heck des Vordermannes kleben und kommen nicht voran, weil Autofahrer das Blaulicht nicht bemerken und das Martinshorn“ nicht hören. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert nach einem zweittägigen Verkehrssymposium in Potsdam, dass die bereits heute eingesetzten hochentwickelten Assistenzsysteme im Fahrzeug auch Rettungsfahrzeuge im Einsatz erkennen. Als Folge müssten alle anderen Geräuschquellen im Fahrzeug heruntergefahren werden, damit der Autofahrer rasch reagieren und die sogenannte Rettungsgasse frei machen kann. Das ist ein Ergebnis einer bundesweiten Zusammenkunft von rund 100 Verkehrsexperten aus Polizei, Justiz, Wirtschaft und Verbänden, die am Mittwoch zu Ende ging.

Dringend zu klärende Fragen

Empfehlungen vorgestellt: Andrea Twachtmann (hinten links), Referentin für Verkehrspolizeiliche Grundsatz-, Einsatz- und EU-Angelegenheiten beim Bremer Senator für Inneres und Sport. Foto: Holecek
Empfehlungen vorgestellt: Andrea Twachtmann (hinten links), Referentin für Verkehrspolizeiliche Grundsatz-, Einsatz- und EU-Angelegenheiten beim Bremer Senator für Inneres und Sport. Foto: Holecek
„Die Tagung zum Thema autonomes Fahren hat eine Fülle von Überlegungen, Anregungen, aber auch Kritik an den Zukunftsvisionen des Autofahrens erbracht“, sagte der für Verkehrspolitik zuständige stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Arnold Plickert in einem ersten Fazit der Veranstaltung.

Für die Polizei sei es wichtig, von der Entwicklung nicht abgehängt zu werden. Auch sie brauche für ihre eigenen Fahrzeuge zum Schutz der Beamtinnen und Beamten ein Maximum an technischer Sicherheit, da sie sich häufig in kritischen Verkehrssituationen bewege. „Ebenso muss ihr die Fülle von Daten, die von den Herstellern in den Fahrzeugen erhoben werden, unmittelbar zur Verfügung stehen, um bei schweren Verkehrsunfällen Ursachen und Verursacher eindeutig ermitteln zu können.“

Das selbst fahrende Auto wirft nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) noch weitere dringend zu klärende Fragen auf. Straßenverkehrsteilnehmer, Straßenverkehrsbehörden, Justiz, Versicherer und die Polizei dürften sich von der technischen Entwicklung nicht überraschen lassen, appellierte Plickert.

Die Straßenverkehrsordnung, Datenschutzvorgaben sowie die polizeiliche Verkehrsüberwachung, Unfallaufnahme und das Ermitteln und Verfolgen von Verkehrsdelikten müssten rasch für die nicht mehr weit entfernte Vision des „Chips am Lenkrad“ fit gemacht werden. „Es wäre verheerend, wenn die Polizei beispielsweise zu einem Unfall von einem Automaten-Auto und einem fahrergesteuerten Kraftfahrzeug gerufen würde, und dann mit einem unklaren Rechtsrahmen konfrontiert sei“, sagte der GdP-Verkehrsexperte.

Arbeitsergebnisse und Empfehlungen

Reges Interesse und engagierte Debatte rund um das autonome Fahren. Foto: Holecek
Der Arbeitskreis I mit Moderator Ewald Ternig und Impulsgeber Jörg Wehrfritz, Leiter der Technischen Prüfstelle beim TÜV in Rheinland-Pfalz, bereit die Fage "Wer fährt hier eigentlich – Chip oder Mensch?" .
Hintergrund: Die Empfehlungen des Arbeitskreises I als pdf-Download


Den Arbeitskreis II "Welche Auswirkungen haben Assistenzsysteme auf die Leichtigkeit des Verkehrs?" leitete Andrea Twachtmann. Ihr zur Seite standen Prof. Dr. André Bresges, Universität zu Köln und Markus Völkel, Projektleiter für die Baureihe der C-Klasse von Mercedes Benz, Werk Bremen.
Hintergrund: Die Empfehlungen des Arbeitskreises II als pdf-Download


Moderator Peter Schlanstein führte den Arbeitskreis III "Welche Rechtsänderungen erfordern Assistenzsysteme?". Ein Impuls-Statement lieferte der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Kay Nehm.
Hintergrund: Die Empfehlungen des Arbeitskreises III als pdf-Download


Großer Andrang auch beim Arbeitskreis (AK) IV "Was ändert sich für die Verkehrsunfallaufnahme sowie für die Verkehrsüberwachung?" mit Moderator Martin Mönnighoff und seinem AK-Partner Dr. Dipl.-Ing. Michael Weyde, Büro für Unfallrekonstruktion, Berlin. (Impuls-Referat von Dr. Weyde als pdf-Download)
Hintergrund: Die Empfehlungen des Arbeitskreises IV als pdf-Download

Impressionen der Veranstaltung

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