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Delegierte: Bis 60 reicht's !

Altersgrenze muss bleiben

Bremen.

Polizeibeamte sollen nicht länger als bis zu ihrem 60. Lebensjahr arbeiten. Die rund 250 Delegierten des 21. Ordentliche Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bremen beauftragten heute den GdP-Bundesvorstand sich auch weiterhin für die besondere Altersgrenze für Polizeibeamte einzusetzen.

"60 Jahre sind genug. Wer im Wechselschichtdienst jemals gearbeitet hat, weiß, welche schweren Belastungen da im gesundheitlichen und familiären Bereich auf einen zukommen. Wer bis zum sechzigsten Lebensjahr sein Leben und seine Gesundheit für diesen Staat eingesetzt hat, hat seine Pflicht erfüllt," unterstützte der neugewählte GdP-Bundesvorsitzende Norbert Spinrath das klare Votum der Delegierten.

Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit wäre bei der heutigen Arbeitsmarktlage zudem mehr als kontraproduktiv. Darüber hinaus sänken die Chancen für Jugendliche, einen Arbeitsplatz bei der Polizei zu finden, noch weiter.

In dem Versorgungsbericht des Jahres 1996 berichtete Bundesinnenminister Manfred Kanther von etwa 36 Prozent der Polizeivollzugsbeamten, die vor Erreichen der Altersgrenze aus dem Polizeidienst ausgeschieden sind. "Eine Erhöhung der Altersgrenze für den Polizeivollzugsdienst würde für einen weiteren Anstieg der vorzeitigen Aussteiger sorgen", sagte Spinrath. Ein Drehen an der Lebensarbeitszeitsschraube repariere das Problem des hohen Verschleißes im polizeilichen Wechselschichtdienst nicht. Es gäbe viele Untersuchungen, beispielweise die der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, aus denen klar hervorginge, daß der polizeiliche Wechselschichtdienst sehr belastend sein kann. Der Beschäftigte im Wechseldienst, sagte der GdP-Vorsitzende, müsse sein Leben voll auf die unterschiedlichen Dienstzeiten einrichten, um dem so weit wie möglich entgehen zu können.

Der 21. Ordentliche Bundeskongreß der Gewerkschaft der Polizei in Bremen endet am 17. September 1998.

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