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GdP: Verteidigungsminister soll auf dem Boden der Verfassung bleiben

Berlin.

Als „Spiel mit dem Feuer“ hat der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, die Über-legungen von Bundesverteidigungsminister Peter Struck bezeichnet, Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr auch im Innern zu erwägen.

Freiberg: „Unter dem Eindruck eines bevorstehenden Irak-Krieges birgt ein solcher Vorschlag politischen Sprengstoff.“ Freiberg wies darauf hin, dass die Unterstützung und die Amtshilfe der Bundeswehr bei zivilen Katastrophen, wie etwa die Hochwasserflut unbedenklich seien. In einem Fall wie in Frankfurt bietet die Rechtslage alle notwendigen Möglichkeiten. Amtshilfe gemäß Grundgesetz bedeutet, das die für die Gefahrenabwehr zuständige Polizei die Bundeswehr, bzw. in diesem Falle konkret die Luftwaffe, zum Vollzug der polizeilichen Aufgabe heranziehen kann.

Freiberg: „Es gibt keinen darüber hinaus gehenden gesetzlichen Regelungsbedarf.“ Eigenständige Befugnisse dürfen der Bundeswehr im Innern nicht übertragen werden. Weiter gehende Befugnisse für die Bundeswehr im Innern würden automatisch polizeiliche Aufgaben tangieren und die verfassungsmäßige Trennlinie zwischen Polizei und Bundeswehr überschreiten.

Scharf wies der GdP-Chef die freudige Be-reitschaft der Union zurück, bei einem solchen Vorschlag mitzumachen. Freiberg: „Wenn Frau Merkel die Pläne des Bundesverteidigungsministers begrüßt, um den Personalmangel bei der Polizei auf diesem Wege auszugleichen, ist die Katze aus dem Sack.“ Die Verfassung, so Freiberg, steht nicht unter dem Effizienzdiktat.

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