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GdP fordert bundesweite Sicherheitsstandards im Maßregelvollzug:

Schutz der Bevölkerung geht vor Resozialisierung

Hilden.

Die Einführung bundesweit vorgeschriebener Sicherheitsstandards im Maßregelvollzug und bei der Entscheidung über Lockerungsmaßnahmen hat die Gewerkschaft der Polizei gefordert. Amtierender GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg: "Der Schutz der Bevölkerung vor Verbrechen muss bei allen Entscheidungen über Resozialisierungsmaßnahmen voran stehen. Beim geringsten Zweifel muss für die Sicherheit der Bevölkerung und gegen den Straftäter entschieden werden." Psychiatrische Kliniken sollten zudem die Sicherheitsempfehlungen von Justiz und Polizei ernster nehmen. Freiberg: "Investitionen in qualifiziertes Personal und technische Sicherheit sind unumgänglich."

Für erforderlich hält es die Gewerkschaft der Polizei auch, dass bei der Beurteilung eines Täters generell externe Gutachter hinzugezogen werden. Personal, das Straftäter zu familiären Anlässen begleitet, müsse, so die GdP, besonders geschult sein und dürfe auch auf Hand- oder Fußfesseln nicht verzichten. Normale Krankenpfleger oder Sozialarbeiter, so sie mit solchen Aufgaben betraut werden, seien damit überfordert.

Freiberg: "Wenn ein Täter wegen Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit statt in den Strafvollzug in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen wird, muss er dort ebenso ausbruchsicher untergebracht und betreut sein wie in einer Haftanstalt. Schließlich heißen die entsprechenden gesetzlichen Verfügungen 'Maßregeln der Besserung und Sicherung'".

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