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Im Gespräch mit dem IMK-Vorsitzenden Heribert Rech

GdP warnt vor Auseinanderdriften der Polizei

Berlin.

Mit Beginn des Jahres ging der Vorsitz der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) nach neuer alphabetischer Regelung auf Baden-Württemberg über. Innenminister Heribert Rech leitet nun die Amtsgeschäfte. Mitte April führten der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg und sein Stellvertreter Bernhard Witthaut ein erstes Gespräch mit dem neuen Vorsitzenden in Berlin.

In den Mittelpunkt der künftigen IMK-Beratungen will Innenminister Rech die Themen Sicherheitsarchitektur, Bekämpfung des islamistischen Terrorismus, Internet-Kriminalität, Bevölkerungsschutz, Zuwanderung und die Vorbereitungen von Bund und Ländern zur Fußballweltmeisterschaft 2006 stellen, zu der er eine IMK-Sondersitzung plant.

GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg appellierte an den neuen IMK-Vorsitzenden, sich während seiner Amtszeit dafür einzusetzen, dass ein weiteres Auseinanderdriften der Polizei in Deutschland in den Bereichen Ausstattung, Ausbildung und Bezahlung verhindert wird. Die Neigung der Länder, die Polizei nach eigener Kassenlage bezahlen zu wollen, führe zu Verwerfungen und Qualitätsunterschieden. Zudem sei ein neuer Bürokratieaufbau notwendig und dem Steuerzahler kaum zu vermitteln. Scharf kritisierte er den Personalabbau bei der Polizei in den Ländern. Für Baden-Württemberg deutete Rech an, dass die Talsohle in der Personalausstattung noch nicht durchschritten sei. Er selbst habe große Sorge um den künftigen Altersaufbau der Polizei angesichts der niedrigen Einstellungszahlen. Rech betonte, er halte das Berufsbeamtentum für unverzichtbar. Eine Fortentwicklung des Beamtenrechts dürfe nur im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen erfolgen.
 
 
Ein erstes Gespräch mit Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech in seinem Amt als neuer Vorsitzender der IMK führten der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg und sein Stellvertreter Bernhard Witthaut (von rechts) in der Berliner Landesvertretung Baden-Württembergs. Foto: Holecek
 
Seit 1954 treffen sich die Innenminister der Länder in der Regel zwei Mal pro Jahr zu ihrer Konferenz. Der Vorsitzende der IMK lädt zu den Sitzungen ein, leitet sie und ist verantwortlich für die Umsetzung der Beschlüsse. Außerdem vertritt er die IMK nach außen, insbesondere gegenüber den Bundesorganen, der Ministerpräsidentenkonferenz und den Fachministerkonferenzen.

Der Bundesinnenminister nimmt als "ständiger Gast" an der Sitzung des Gremiums teil und hat Rede- und Antragsrecht, im Gegensatz zu den Vertretern der Länder jedoch kein Stimmrecht. Anders als bei einigen anderen Ministerkonferenzen - beispielsweise die Justizministerkonferenz und neuerdings die Ministerpräsidentenkonferenz - fassen die Chefs der Innenressorts ihre Beschlüsse einstimmig.

Ein Großteil der Themen, die die Minister und Staatssekretäre in ihren Sitzungen erörtern, wird von sechs ständigen Arbeitskreisen der IMK vorbereitet. In diesen Arbeitskreisen spiegeln sich die Aufgaben der Innenressorts wider. Derzeit hat Baden-Württemberg den Vorsitz in zwei Arbeitskreisen, Bayern, Brandenburg, Thüringen und Rheinland-Pfalz jeweils den Vorsitz in einem Arbeitskreis.
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