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DGB setzt sich gegen rechte Lügner vor Gericht durch

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat sich erfolgreich gegen lügnerische Veröffentlichungen rechter Medien zur Wehr gesetzt. Das Portal zuerst.de, dessen Verlag der sächsische Verfassungsschutz als „bedeutend“ dem Spektrum der „organisationsungebundenen rechtsextremistischen Verlage und Vertriebsdienste“ zurechnete, hatte behauptet, der DGB würde „linke Gewalt“ unterstützen und Ordnungsgelder für Straftäter übernehmen. Diese Lüge wurde dann von Bewegungen wie PEGIDA, […]

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat sich erfolgreich gegen lügnerische Veröffentlichungen rechter Medien zur Wehr gesetzt. Das Portal zuerst.de, dessen Verlag der sächsische Verfassungsschutz als „bedeutend“ dem Spektrum der „organisationsungebundenen rechtsextremistischen Verlage und Vertriebsdienste“ zurechnete, hatte behauptet, der DGB würde „linke Gewalt“ unterstützen und Ordnungsgelder für Straftäter übernehmen.

Diese Lüge wurde dann von Bewegungen wie PEGIDA, der NPD und ähnlichen Organisationen ungeprüft weiterverbreitet, teilweise kombiniert mit Austrittsaufforderungen an Gewerkschafter.

Auch aus Sicht der GdP war es dringend geboten, sich gegen rechte Hetzartikel, die der Dachorganisation der GdP die Unterstützung von Straftätern andichten wollten, entschlossen zur Wehr zu setzen.  Der DGB hatte die Falschmeldungen dementiert, die rechten Medienbetreiber aber verweigerten sich dem Unterlassungsbegehren der gewerkschaftlichen Spitzenorganisation.

Das Landgericht Berlin hat nun die Weiterverbreitung dieser Lügen über den DGB bei Androhung von Ordnungsgeld bis 250.000 Euro oder Ordnungshaft untersagt (Az. 27 O 198/15). So wurde untersagt, wörtlich oder sinngemäß zu verbreiten, der DGB würde Ordnungsgelder für Gesetzesverstöße linker Aktivisten bezahlen. Diese Lüge ist für den DGB ehrenrührig, weshalb sie nicht wiederholt werden darf. Die Betreiber von zuerst.de müssen auch die Kosten tragen.

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