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"Lauschangriff" vor dem Bundesverfassungsgericht

GdP: Rückschlag in der Bekämpfung der Schwerstkriminalität

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet, dass das Mittel der akustischen Wohnraumüberwachung zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts der Polizei für lange Zeit nicht mehr zur Verfügung steht.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: "Die Ansprüche, die das Verfassungsgericht formuliert hat, sind so komplex und kompliziert, dass ich niemandem in der Polizei raten würde, den Großen Lauschangriff derzeit noch anzuwenden. Für die polizeiliche Praxis fällt dieses Bekämpfungsmittel erst einmal aus. Das ist bedauerlich."

Die Gewerkschaft der Polizei fordert den Gesetzgeber auf, "mit Hochdruck" die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Änderungen im Gesetz umzusetzen. Freiberg: "Meine Kolleginnen und Kollegen müssen klar wissen, was sie tun dürfen und was nicht."

Für die Bekämpfung der Schwerkriminalität bedeutet der Richterspruch nach Ansicht der GdP einen herben Rückschlag. Freiberg: "Das Gericht hat mit Recht der Menschenwürde ihren in der Verfassung verankerten hohen Rang bestätigt. Allerdings wird in der Schwerstkriminalität die Menschenwürde tausendfach täglich verletzt."

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
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