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Einkommensrunde: Gewerkschaften fordern verhandelbares Angebot

[See image gallery at www.gdpbundespolizei.de] Potsdam/Berlin. Nach massiven Warnstreiks am Mittwoch, an denen sich nach Angaben der Gewerkschaften bundesweit rund 100.000 Beschäftigte beteiligt haben, werden am Donnerstagmorgen die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den Arbeitgebern von Bund und Kommunen in Potsdam fortgesetzt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte die Aktionen der Gewerkschaften gegenüber […]

See image gallery at www.gdpbundespolizei.de Potsdam/Berlin. Nach massiven Warnstreiks am Mittwoch, an denen sich nach Angaben der Gewerkschaften bundesweit rund 100.000 Beschäftigte beteiligt haben, werden am Donnerstagmorgen die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den Arbeitgebern von Bund und Kommunen in Potsdam fortgesetzt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte die Aktionen der Gewerkschaften gegenüber der Presse als „völlig unangemessen“ bezeichnet. Die Gewerkschaften bekräftigten unterdessen ihre Forderung nach spürbaren Einkommensverbesserungen für die Beschäftigten. Mehrere hundert Demonstranten bereiteten den Arbeitgebervertretern am Potsdamer Verhandlungsort einen heißen Empfang. Ein erstes Angebot von Bund und Kommunen bei der zweiten Runde der Verhandlungen Mitte April hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als „schockierend und dreist“ bezeichnet. Kerstin Philipp, im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand zuständig für Tarifpolitik: „Dieses Angebot ist in keinster Weise hinnehmbar.“ Der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow bezeichnete die Arbeitgeber-Offerte als „Ohrfeige für alle Beschäftigten“. Es müsse nun ein neues Angebot auf den Tisch, das verhandelbar sei.
Die GdP-Forderungen im Einzelnen:

Entgelterhöhungen
Die Tabellenentgelte des TVöD, des TV‐V und des TV‐N sollen um 6 Prozent erhöht werden.
Die Entgelte der Auszubildenden und der Praktikantinnen/Praktikanten sollen um 100 Euro monatlich erhöht werden.
Die Laufzeit der Entgelterhöhung soll nicht länger als 12 Monate betragen.
Die Ergebnisse sollen zeit‐ und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten und
Versorgungsempfängerinnen und ‐empfänger des Bundes übertragen werden.

Auszubildende
Die Auszubildenden sollen nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung unbefristet im erlernten Beruf übernommen werden.
Die Dauer des Erholungsurlaubs soll für alle Auszubildenden und Praktikantinnen/ Praktikanten 30 Arbeitstage im Jahr betragen.
Es soll ein Arbeitgeberbeitrag zur Steigerung der Ausbildungsqualität (z. B. Ausbildungsmittel, Fahrtkosten) geleistet werden.

Befristungen
Sachgrundlose Befristungen sollen ausgeschlossen werden.

Altersteilzeit
Die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit sollen über den 31. Dezember 2016 hinaus verlängert werden. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst lehnt jeden Eingriff in das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgung) ab.
Dem Beschluss sind Diskussionen um eine soziale Komponente, Zusatzversorgung, Auswirkungen einer Entgeltordnung VKA sowie um übrige Forderungsbestandteile (z. B. Altersteilzeitarbeit, leistungsorientierte Bezahlung etc.) vorangegangen.

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