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Wir fordern: Bessere Unterstützung von Polizisten mit Schmerzensgeldansprüchen

Die Zahl der im Dienst angegriffenen und verletzten Beamten auch in der Bundespolizei ist nach wie vor besorgniserregend hoch. Ein guter Teil der Beamten setzt deshalb gegen dingfest gemachte Gewalttäter erfolgreich Schmerzensgeldansprüche durch, sei es im strafrechtlichen Adhäsionsverfahren oder auf dem Zivilrechtsweg. Die Beamten erhalten dafür keinen dienstlichen Rechtsschutz, sondern müssen die Ansprüche selbst erstreiten. […]

chaoten_FM_400Die Zahl der im Dienst angegriffenen und verletzten Beamten auch in der Bundespolizei ist nach wie vor besorgniserregend hoch. Ein guter Teil der Beamten setzt deshalb gegen dingfest gemachte Gewalttäter erfolgreich Schmerzensgeldansprüche durch, sei es im strafrechtlichen Adhäsionsverfahren oder auf dem Zivilrechtsweg. Die Beamten erhalten dafür keinen dienstlichen Rechtsschutz, sondern müssen die Ansprüche selbst erstreiten.

Oftmals können titulierte Schmerzensgeldansprüche jedoch nicht vollstreckt werden, weil die Täter nicht zahlungsfähig sind. Zwar sind die Verjährungsfristen sehr lang, aber für die betroffenen Kollegen ist es mehr als frustrierend, jahrelang keine Genugtuung für die erlittenen Verletzungen zu bekommen. Im Lebenszeitberuf „Polizeibeamter“ können dabei sogar mehrere gleichzeitig andauernde Vollstreckungsverfahren zusammen kommen.

Der Freistaat Bayern und das Land Schleswig-Holstein haben nun gesetzliche Lösungen dieses Problems geschaffen:

In Schleswig-Holstein soll der § 83a „Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen“ in das Landesbeamtengesetz eingefügt werden. Danach kann der Dienstherr auf Antrag die Erfüllung rechtskräftig festgestellter Ansprüche auf Schmerzensgeld gegen einen Dritten übernehmen, wenn der Beamte wegen eines tätlichen rechtswidrigen Angriffs, den er in Ausübung des Dienstes oder außerhalb des Dienstes wegen der Eigenschaft als Beamter erleidet, einen solchen Anspruch rechtskräftig erstritten hat und die Vollstreckung über einen Betrag von mindestens 250 € erfolglos geblieben ist.

Auch im Freistaat Bayern ist das Problem erfolgreich gelöst worden. Erwirkt ein Polizeibeamter nach einem Widerstand bzw. tätlichen Angriff gegen den Schädiger einen rechtskräftigen Titel und hat erfolglos versucht, diesen zu vollstrecken, übernimmt der Freistaat Bayern gegen Abtretung des Titels binnen zwei Jahren nach Rechtskraft die Vollstreckung und geht in Vorleistung. Dies gilt ab Beträgen von mindestens 500 € Schmerzensgeld.

Beides sind hervorragende Beispiele der Fürsorge gegenüber angegriffenen Polizisten.

Mit Klarheit und Überzeugung hat sich Bundesinnenminister de Maizière bereits mehrfach gegen Angriffe auf Polizeibeamte ausgesprochen, zuletzt im Zusammenhang mit den Ausschreitungen bei der Eröffnung des neuen EZB-Gebäudes in Frankfurt am Main. Aus Sicht der GdP sollte daher auch der Bund entsprechende Möglichkeiten schaffen, rechtskräftige Schmerzensgeldtitel verletzter Polizeibeamter an ihn abzutreten und gegenüber den Verletzten in Vorleistung zu gehen.

pdf Artikel für den Aushang

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