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Kassenanschlag für Beförderungen frei gegeben!

Der Kassenanschlag für den Haushalt 2014 wurde am 31.07.2014 vom Bundesinnenministerium an das Bundespolizeipräsidium übersandt. Nach Aussage der Hausleitung wird dieser Kassenanschlag nun kurz überprüft und unmittelbar an die Direktionen weitergeleitet. Die Direktionen waren im Vorfeld informiert und aufgefordert alle Vorbereitenden Maßnahmen zu treffen, so dass noch im August 2014 im Polizeivollzugsdienst und im Verwaltungsbeamtenbereich […]

Der Kassenanschlag für den Haushalt 2014 wurde am 31.07.2014 vom Bundesinnenministerium an das Bundespolizeipräsidium übersandt.
Nach Aussage der Hausleitung wird dieser Kassenanschlag nun kurz überprüft und unmittelbar an die Direktionen weitergeleitet.

Die Direktionen waren im Vorfeld informiert und aufgefordert alle Vorbereitenden Maßnahmen zu treffen, so dass noch im August 2014 im Polizeivollzugsdienst und im Verwaltungsbeamtenbereich befördert werden kann. Die Einweisung in die Planstellen soll, wie von der GdP gefordert, Rückwirkend zum 01.07.2014 erfolgen.

Für den PVB-Bereich stehen aufgrund der Hebungen aus dem Haushalt 2014 und den Ruhestandsdaten in 2014 für den gehobenen Dienst 479 Beförderungen und für den mittleren Dienst 908 Beförderungen zur Verfügung. Für den Verwaltungsbeamtenbereich stehen im gehobenen Dienst 106 Beförderungen und im mittleren Dienst 127 Beförderungen zur Verfügung.

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