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Parlament folgt GdP-Vorschlag und verbessert den DuZ!

Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 5. November den Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Besoldungsänderungsgesetz (18/6156) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/6583) angenommen. Darüber hinaus hat der Innenausschuss beschlossen, den Gesetzentwurf im Wesentlichen um folgende Maßnahmen zu ergänzen: – Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten zugunsten von Beamtinnen und […]

GdP-DUZ KampagneBei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 5. November den Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Besoldungsänderungsgesetz (18/6156) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/6583) angenommen. Darüber hinaus hat der Innenausschuss beschlossen, den Gesetzentwurf im Wesentlichen um folgende Maßnahmen zu ergänzen:

– Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten zugunsten von Beamtinnen und Beamten, die an Feiertagen, während der Nacht und an Wochenenden Dienst leisten.

Geplant sind:

2,30 € bei Nachtstunden von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr (aktuell 1,54 €)

1,15 € Samstags von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr (aktuell 0,77 €)

4,90 € ann Sonn- und Feiertagen (aktuell 3,27 €)

      – Schaffung einer Stellenzulage für Beschäftigte, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Dienst leisten – zeitlich befristet bis 2018,

 

      – Ab 01.04.2016: Erhöhung der Reisebeihilfen an abgeordnete Beschäftigte, die im Rahmen von Unterstützungsmassnahmen zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern abgeordnet sind, so dass eine wöchentliche Familienheimfahrt ermöglicht wird – zeitlich befristet bis 2018,

 

      – Aufhebung der versorgungsrechtlichen Hinzuverdienstgrenzen für Pensionäre, die bis Ende 2018 beim BAMF tätig sind, Schaffung eines Zuschlags für Beamtinnen und Beamte, die kurz vor ihrer Pensionierung ihr Dienstverhältnis verlängern, um bei der Bewältigung einer besonderen Lage zu unterstützen,

      – Umstellung der monatsweisen Anrechnung beim Hinzuverdienst auf eine Jahresbetrachtung, so dass Verdienstspitzen, etwa bei kurzfristigen Tätigkeiten, regelmäßig anrechnungsfrei bleiben können,

 

      – Vereinheitlichung des Familienzuschlags der Stufe 1 (der sog. Verheiratetenzuschlag) zugunsten der Besoldungsgruppen bis A 8, die bisher einen etwas geringeren Monatsbetrag erhalten,

 

      – Erhöhung der Stellenzulage für Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr/Feuerwehr,

 

      – Verbesserte Anreize für Bewerber des höheren Dienstes durch Erweiterungen bei der Anerkennungsmöglichkeit von besonderen Qualifikationen und beruflichen Vorerfahrungen,

 

      – Anhebung der besoldungsrechtlichen Obergrenzen und Angleichung auf dem Niveau der Bundesoberbehörden.

Die Erfordernisse für die Verbesserungen wurden von Abgeordneten erkannt. Die gewerkschaftliche Lobbyarbeit trägt Früchte. Doch wir sind noch nicht am Ziel. Der „DuZ“-Heiermann rückt näher. Wir bleiben weiter dran.

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Aktionen in vielen deutschen Städten (hier 2009 in Hannover)

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Gespräche mit MdB

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