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Besuch bei den Kollegen im zentralen Versorgungslager Hundstadt

Anfang des Jahres wurde bekannt, dass die Versorgung der Polizeibeamten mit Alltags- und Sportbekleidung in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Auch wenn die Versorgung zwar formal gesichert ist, gibt es doch zahlreiche berechtigte Beschwerden über Lieferengpässe und zu lange Lieferzeiten. Nicht nur in der Bekleidungswirtschaft, sondern auch bei der Gebäudereinigung, der Luftsicherheit und bei den Küchen […]

Hundstadt_Jacken_webAnfang des Jahres wurde bekannt, dass die Versorgung der Polizeibeamten mit Alltags- und Sportbekleidung in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Auch wenn die Versorgung zwar formal gesichert ist, gibt es doch zahlreiche berechtigte Beschwerden über Lieferengpässe und zu lange Lieferzeiten.

Nicht nur in der Bekleidungswirtschaft, sondern auch bei der Gebäudereinigung, der Luftsicherheit und bei den Küchen hat sich gezeigt, dass wir uns am besten auf uns selbst verlassen können; alle Privatisierungsbemühungen im Bereich der Bundespolizei kann man hingegen als gescheitert bezeichnen. Diese Kritik gilt nicht den bei den privaten Dienstleistern Beschäftigten, sondern den falschen Strukturen. Unterstützungsbereiche dürfen nicht ausgelagert werden, sondern gehören in die Hand der Bundespolizei. Dass dies ein Erfolgsrezept ist, belegt Hundstadt.

Um sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen, besuchten am vergangenen Freitag Jörg Radek, Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei, und Roland Braun, Vorsitzender der GdP-Direktionsgruppe Präsidium, das dortige zentrale Versorgungslager. Beide betonten, dass man trotz verbesserter (IT-)Prozessgestaltung nicht den Faktor Mensch vergessen darf und zeigten sich beeindruckt von der enormen Organisationsleistung der Beschäftigten. Die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen kann man daher nicht oft genug wertschätzen.

Hundstadt_Größenschilder_webAllen Auslagerungen an externe Dienstleister erteilen wir eine klare Absage. Stattdessen muss Hundstadt in die Lage versetzt werden, die Bedarfe der Bundespolizei decken zu können.

Die Neufassung des § 70 Abs. 1 BBesG hat nun die Grundlage geschaffen, über Alternativen zu dem jetzt bestehenden System nachzudenken. Somit kann im Regelfall allen Uniformträgern die Alltags- und Arbeitsbekleidung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Aus Sicht der GdP braucht es ein einheitliches Versorgungsverfahren für alle Laufbahngruppen.

pdf Artikel für den Aushang

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