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GdP-Vorsitzender Oliver Malchow: Neue Anti-Terror-Maßnahmen müssen auch praxistauglich sein

Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Absicht der Bundesregierung, am Mittwoch neue Anti-Terror-Maßnahmen zu beschließen. GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow: “Das dürfen keine Schnellschüsse sein, die Praxistauglichkeit muss im Vordergrund stehen.” Mit der Möglichkeit, deutschen Islamisten für begrenzte Zeit den Personalausweis wegzunehmen, so Malchow weiter, “kann erschwert werden, dass noch mehr in die vom Islamischen […]

Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Oliver Malchow

Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Oliver Malchow

Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Absicht der Bundesregierung, am Mittwoch neue Anti-Terror-Maßnahmen zu beschließen. GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow: “Das dürfen keine Schnellschüsse sein, die Praxistauglichkeit muss im Vordergrund stehen.”
Mit der Möglichkeit, deutschen Islamisten für begrenzte Zeit den Personalausweis wegzunehmen, so Malchow weiter, “kann erschwert werden, dass noch mehr in die vom Islamischen Staat (IS) umkämpften Gebiete reisen und als ausgebildete Terroristen wieder zurückkehren. Gleichzeitig müssen wir verhindern, dass sich Bundesbürger im Irak oder Syrien an den Gräueltaten der IS beteiligen.” Der GdP-Vorsitzende äußerte sich jedoch skeptisch, ob sich aufgrund der bestehenden rechtlichen und bürokratischen Hürden der Personalausweisentzug in der Praxis bewähre.
Eine eher präventive Wirkung misst Malchow der Neufassung des Tatbestandes der Terrorfinanzierung bei, die schon jetzt strafbar sei, allerdings nur wenn größere Vermögenswerte gespendet oder gesammelt werden. Malchow: “Dass künftig auch kleinere Spenden bestraft werden können, könnte die Wirkung haben, genau hinzuschauen, für welche Organisation und für welchen Zweck die angeblich gute Tat gedacht ist.”
Die Gewerkschaft der Polizei bedauert, dass die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nach wie vor blockiert wird.
Malchow: “Wenn immer wieder angeführt wird, die Vorratsdatenspeicherung könne keine Terroranschläge verhindern, dann ist das falsch. Unstrittig ist, dass der Rückgriff auf Telekommunikationsdaten Verbrechen aufklären kann. Und ein gefasster Terrorist begeht keine weiteren Anschläge mehr, während ein entkommener Attentäter weiterhin eine tödliche Gefahr ist.“

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