GdP zum Luftsicherheitsgesetz:
Endlich Rechtssicherheit schaffen
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Die Verfassung schreibt die Trennung von Bundeswehr und Polizei vor. Gerade deshalb ist es als Konsequenz des Amtshilfegrundsatzes möglich, eine eindeutige Rechtsgrundlage bis hin zum Einsatz der Luftwaffe zu schaffen. Das beeinträchtigt nicht die Zuständigkeit der Polizei bei der Bekämpfung des Terrorismus im Innern.“ Die Entscheidung über ein Eingreifen der Luftwaffe müsse aber stärker unter Einbeziehung des Bundesinnenministers und der Landesinnenminister erfolgen, als im Gesetz vorgesehen, damit die der Polizei vorbehaltene Gefahrenabwehr wahrgenommen werden kann.
Freiberg nannte die gesetzliche Möglichkeit des Abschusses einer Passagiermaschine ein „hochtheoretisches Szenario“. Freiberg: „Der Luftraum über Deutschland ist eng und das Land dicht besiedelt. Die Entscheidung, eine mit Unschuldigen besetzte Zivilmaschine über dem deutschen Luftraum abzuschießen, dürfte eine der schwerwiegendsten Entscheidungen überhaupt sein – die hoffentlich nie notwendig wird.“
Freiberg nannte die gesetzliche Möglichkeit des Abschusses einer Passagiermaschine ein „hochtheoretisches Szenario“. Freiberg: „Der Luftraum über Deutschland ist eng und das Land dicht besiedelt. Die Entscheidung, eine mit Unschuldigen besetzte Zivilmaschine über dem deutschen Luftraum abzuschießen, dürfte eine der schwerwiegendsten Entscheidungen überhaupt sein – die hoffentlich nie notwendig wird.“