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Rechtsauffassung der Gewerkschaft der Polizei Sachsen hat sich abermals durchgesetzt

GdP Sachsen: 10 Millionen Euro werden nachträglich bei der Beamtenversorgung fällig

Kesselsdorf.

Ein durch den Rechtsschutz von der Gewerkschaft der Polizei Sachsen seit dem Jahr 2006 unterstützter jahrelanger Rechtsstreit in einem (Massen-)Klageverfahren ist beendet.

Nachdem schon die Rechtsauffassung der Gewerkschaft der Polizei zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes in den Fällen der amtsabhängigen Mindestversorgung im Jahr 2010 durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt wurde, ist nunmehr (also nach über sieben Jahren) auch die rechtsgrundsätzliche Frage der Berechnung der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bei amtsunabhängiger Mindestversorgung abschließend geklärt.

Das Oberverwaltungsgericht hat dazu am 8. Oktober 2013 in drei Einzelfällen von Mitgliedern der Gewerkschaft der Polizei Sachsen rechtsgrundsätzliche Urteile zur Berechnung gesprochen. Die Berechnung ist nunmehr unter Berücksichtigung des maßgeblichen Statusamtes vorzunehmen. Die Urteile sind rechtskräftig und werden aktuell durch das Landesamt für Steuern und Finanzen unter Beachtung der verwaltungsrechtlichen Vorschriften umgesetzt.

Die Gewerkschaft der Polizei unterstützte damit in den vergangenen Jahren rund 400 Versorgungsempfänger erfolgreich. Das Ergebnis sind Pensionsnachzahlungen für ehemalige Kolleginnen und Kollegen im fünfstelligen Bereich, teilweise 20.000 Euro und mehr. Damit hat das jahrelange Warten ein Ende. Die GdP Sachsen bedankt sich für das Vertrauen.

Für den Freistaat Sachsen bedeutet dies nach eigenen Angaben und Schätzungen im Klartext:
Nachzahlungen in Höhe von ca. 10 Millionen Euro für ca. 540 Antragsteller.
Zugleich wird durch das Staatsministerium für Finanzen darüber informiert, dass „nach Rücksprache mit der Haushaltsabteilung … eine Abfinanzierung im Rahmen der HG 4 der jeweiligen Einzelpläne grundsätzlich sichergestellt“ ist.

Mal abgesehen davon, dass dies wohl das Mindeste ist, wird verschwiegen, dass viele Versorgungsempfänger leer ausgehen, da Sie in der Vergangenheit keinen Antrag gestellt, keinen Widerspruch eingelegt oder keine Klage eingereicht hatten. Damit hat sich der Freistaat Sachsen erneut zu Lasten seiner Staatsdiener reich geklagt.

GdP Sachsen – Wir tun was!
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