GdP Chef Lutz warnt
"Verwässerter" Lauschangriff taugt nichts
"Viele Berufe beanspruchten ein Zeugnisverweigerungsrecht und benötigten Vertrauensschutz", betonte Lutz. Den "hartnäckigen Befürwortern" von Lausch-Ausnahmen warf der GdP-Chef vor, neben Anwälten und Journalisten nicht auch über den Schutz von Notaren, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten oder Therapeuten nachzudenken. "Auch in diesen Berufen wir ein hohes Maß an Vertraulichkeit vorausgesetzt." |