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Notfall-App soll schnellere Hilfe garantieren

GdP Berlin: Feuerwehr und Senat diskutieren über Netzwerk für Ersthelfer

Berlin. Landesbranddirektor Wilfried Gräfling ist mit einem von Innensenator Frank Henkel angeregten Vorschlag eines Ersthelfer-Netzwerkes hervorgeprescht. Mit diesem sollen potenzielle Ersthelfer auf einen Notfall in ihrer unmittelbaren Standortnähe aufmerksam gemacht und dadurch Verunglückten und Erkrankten schneller geholfen werden. Eine App zur Alarmierung sei eine Möglichkeit. Grundsätzlich eine gute Idee, die aber noch eine gründliche Ausarbeitung benötigt.

Ein Ersthelfer-Netzwerk ist kein Ersatz für zusätzliche Stellen

„Das Projekt eines möglichen Ersthelfer-Netzwerkes verfolgen wir mit großem Interesse. Allerdings sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass ein solches Netzwerk nur ein zusätzliches Mittel für eine schnelle Hilfe sein kann. Auf keinen Fall darf die Idee und ihre Umsetzung dafür missbraucht werden, den akuten Personalmangel bei der Berliner Feuerwehr zu relativieren“, fordert GdP-Landesvorsitzende Kerstin Philipp. Zwar wurden im Doppelhaushalt 2016/2017 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt – „Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass uns derzeit 500 Kolleginnen und Kollegen fehlen, um wirklich alle Lagen ordnungsgemäß bewältigen zu können“, so Philipp. Mit Blick auf den prognostizierenden Bevölkerungszuwachs, die Stadtentwicklung und den steigenden Altersdurchschnitt bei der Berufsfeuerwehr würden in den nächsten Jahren weitere 500 bis 700 Stellen hinzu kommen.

Grundkenntnisse in der Ersthilfe sind die Voraussetzung

Mehr als 400.000 Einsätze im vergangenen Jahr, vier von fünf allein wegen einer Notfallrettung. Die Berliner Feuerwehr hat ein enormes Pensum abzuspulen und die Einsatzbelastung wächst stetig weiter. Schon jetzt werden durchschnittlich fast zehn Minuten benötigt, um zum Einsatzort zu gelangen. Ein Umstand, der Leben kosten kann. Philipp: „Ein derartiges Netzwerk kann durchaus dafür sorgen, dass Hilfe schneller eintrifft. Der Ansatz aber befindet sich noch in den Kinderschuhen. Wir müssen vorab wichtige Dinge klären, damit sich keine unerwünschten Nebenwirkungen ergeben“.

Rechtssicherheit, Datenschutz und Schutz vor Schaulustigen

Die Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr und Polizei unterliegen der starken Erwartungshaltung, bei Notfällen auch in der Privatzeit Erste Hilfe zu leisten. Sind sie registriert, werden alarmiert und erscheinen aus individuellen Gründen nicht am Unglücksort in ihrer unmittelbaren Umgebung, kann das straf- oder disziplinarrechtliche Folgen haben. „Es darf nicht sein, dass sich die Registrierten Sorgen darüber machen müssen. Gleiches gilt für den Versicherungsschutz. Versetzt sich ein Ersthelfer, der bei der Polizei oder Feuerwehr beschäftigt ist, dann in den Dienst? Das muss deutlich definiert werden“, sagt Philipp. Außerdem sei auch der Datenschutz zu beachten. Im Falle eines Notfalls innerhalb einer Wohnung müssten Adresse und Name an die Ersthelfer im Netzwerk weitergegeben werden, um eine Hilfeleistung zu ermöglichen. Das könnte zudem sensationslüsterne Personen anlocken, für die eben nicht der Aspekt der Hilfeleistung im Vordergrund steht. „Es gibt wichtige Fragen, über die vorab Klarheit herrschen muss, damit ein Ersthelfer-Netzwerk die gewünschte Wirkung erzielen kann“, sagt Philipp.
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