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Chance bei OK-Bekämpfung nicht vertun

Kronzeugenregelung verlängern

Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält eine weitere Verlängerung der "Kronzeugenregelung" bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität für erforderlich. Konrad Freiberg, stellvertretender Vorsitzender der GdP: "Dadurch könnten weitere wichtige Erfahrungen mit diesem Instrument gesammelt werden. Offenbar reichte die bisherige Zeit dafür nicht aus." Die Bedrohung der inneren Sicherheit durch die organisierte Kriminalität nehme weiter zu. "Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sollten wir alle Chancen wahrnehmen und nicht auf Bekämpfungsinstrumentarien verzichten," forderte Konrad Freiberg.

Mit dem "Verbrechensbekämpfungsgesetz" wurde am 1. Dezember 1994 erstmalig für den Bereich der organisierten Kriminalität eine Kronzeugenregelung in die Strafprozessordnung aufgenommen. Das Gesetz wurde zeitlich befristet und bereits einmal verlängert. Nunmehr läuft die Kronzeugenregelung zum 31.12.1999 aus, da der Gesetzgeber keine Verlängerung beschlossen hat.

Die GdP bedauere dieses ausdrücklich. "Ohne Zweifel hat die Kronzeugenregelung bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität nicht die durchschlagende Wirkung erfüllt, die viele Experten vorausgesagt hatten", betonte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende. "Aber" - so Freiberg - "in Einzelfällen war die Kronzeugenregelung bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität durchaus erfolgreich und hat zur Aufklärung schwerster Straftaten geführt."

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