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Tarif‐ und Besoldungsrunde 2014: Beschlussfassung der öD‐Gewerkschaften

Ein Grundbetrag von 100 Euro und 3,5 Prozent lineare Erhöhung für die ca. 2,1 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen – so lautet die Beschlussfassung der Gewerkschaften ver.di, GEW und GdP vom 11. Februar 2014 zur Tarif‐ und Besoldungsrunde 2014 mit Bund und VKA. Die Forderungen im Einzelnen: I. Entgelterhöhungen 1. Die Tabellenentgelte werden um […]

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Warnstreik 2012

Ein Grundbetrag von 100 Euro und 3,5 Prozent lineare Erhöhung für die ca. 2,1 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen – so lautet die Beschlussfassung der Gewerkschaften ver.di, GEW und GdP vom 11. Februar 2014 zur Tarif‐ und Besoldungsrunde 2014 mit Bund und VKA.

Die Forderungen im Einzelnen:

I. Entgelterhöhungen
1. Die Tabellenentgelte werden um einen Grundbetrag von 100 Euro sowie um 3,5 Prozent erhöht.
2. Die Entgelte der Auszubildenden werden um 100 Euro monatlich erhöht.
3. Die Laufzeit soll 12 Monate nicht übersteigen.
4. Die Ergebnisse 1. bis 3. sollen zeit‐ und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und ‐empfänger übertragen werden.

II. Erholungsurlaub
Die Dauer des Erholungsurlaubs soll für alle Beschäftigten einschließlich der Auszubildenden altersunabhängig einheitlich 30 Arbeitstage betragen.

III. Auszubildende
Verbindliche Regelung zur unbefristeten Übernahme nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.

IV. Sonstige
Außerdem sollen sachgrundlose Befristungen tarifvertraglich ausgeschlossen werden. Die Angleichung Ost an West wird zum Gegenstand der Verhandlungen gemacht werden.

V. Pauschalzahlung und Übergangsregelungen VKA
Als pauschaler Ausgleich für die mit dem Wegfall der Zeit‐, Tätigkeits‐ und Bewährungsaufstiege im Bereich der Anlage 1a zum BAT bis zur Vergütungsgruppe Vc verbundenen finanziellen Nachteile ist bis zum Inkrafttreten einer Entgeltordnung zum TVöD im Bereich der VKA eine jährliche Pauschalzahlung von 500 Euro zu leisten. Die Regelungen zum Nachvollzug vor Überleitung in den TVöD begonnener Aufstiege und Wartezeiten für Vergütungsgruppenzulagen im TVÜ‐VKA sind bis zum Inkrafttreten einer Entgeltordnung zum TVöD im Bereich der VKA zu verlängern.

VI. Restanten
Bund und VKA werden aufgefordert, in Verhandlungen zur Überleitung der leistungsgeminderten Beschäftigten in den TVöD einzutreten.
Die geforderten Entgelterhöhungen haben u. a. folgende Wirkungen – hier einige Beispiele:
- EG 3 Stufe 3: 8,35 Prozent, entspricht 178,22 €
- EG 5 Stufe 3: 7,94 Prozent, entspricht 185,09 €
- EG 7 Stufe 5: 7,31 Prozent, entspricht 198,62 €
- EG 9 Stufe 5: 6,46 Prozent, entspricht 225,88 €

Die Einkommensentwicklungen der Beschäftigten von Bund und Kommunen sind hinter der Lohnentwicklung in der privaten Wirtschaft zurückgeblieben. Die Arbeitnehmereinkommen haben sich insgesamt im Vergleich zum Jahr 2000 nur knapp oberhalb der Inflationsrate erhöht, während die Unternehmens‐ und Kapitalerträge preisbereinigt um mehr als 20 Prozent gestiegen sind.

Gleichzeitig sprudeln die Steuereinnahmen aufgrund der guten Konjunkturentwicklung. Nach der jüngsten Steuerschätzung vom November 2013 wird für den Zeitraum von 2011 bis 2015 ein Steuerplus von insgesamt 15,8 Prozent, bei den Kommunen sogar von 19,5 Prozent erwartet. Allein für das Jahr 2014 wird von einer Steigerung um 3,2 Prozent, bei den Kommunen um 3,8 Prozent ausgegangen. Und für die wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum sind kräftige Lohnsteigerungen in Deutschland dringend erforderlich.

Die gemeinsam mit ver.di und der GEW geführten Verhandlungen mit Bund und Kommunen beginnen am 13. März 2014 in Potsdam. Sollten die Arbeitgeber kein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen, haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes angekündigt, dass sie die Beschäftigten zu Warnstreiks aufrufen werden.

Beschlussfassung zum Download

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