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12.11.2014

25. Ordentlicher GdP-Bundeskongress in Berlin:

GdP mit neuem Grundsatzprogramm

So stehe die GdP den 252 Delegierten zufolge für ein modernes Dienstrecht, das den Beamtinnen und Beamten das uneingeschränkte Koalitionsrecht, erforderlichenfalls bis hin zum Streik einräume.

Zur Gewährleistung der Verfolgung übergeordneter und gemeinsamer Interessen – national wie international – bekräftigte die GdP ihre seit 1978 bestehende Mitgliedschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Auf internationaler Ebene unterstützt die GdP als Teil des europäischen Verbundes der Polizeigewerkschaften EuroCOP, das Ziel eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Polizeibeamtinnen und -beamte in Europa sollen zudem sowohl weitgehend vergleichbare Arbeitsbedingungen vorfinden wie gemeinsame Qualitätsstandards erfüllen können.

Weiter vorantreiben will die GdP ihr Engagement für die soziale Sicherheit der Polizeibeschäftigten. Dabei stehe sie zur föderalen Struktur Deutschlands sowohl im eigenen Aufbau wie auch dem der Polizei in Bund und Länder. Deutlich spürbare soziale Schieflagen als Wirkung der Föderalismusreform müssten korrigiert werden. Sie fordert eine leistungsgerechte Bezahlung, die sich an den unterschiedlichen Belastungen der Dienstzeiten beziehungsweise Aufgabenbereichen orientiert. Unterschiede zwischen Ost und West dürfe es nicht geben.

Mit hoher Priorität will die GdP den Schutz der Beschäftigten vor Arbeits- und Dienstunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen verbessern. Das gelte gleichsam für das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Polizeiliche Arbeit bedeute unterdessen oft, Eingriffe in Grundrechte vornehmen zu müssen – und dies unter hohem fachlichem und zeitlichem Entscheidungsdruck. So sei auch künftig großen Wert auf eine intensive Aus- und Fortbildung auf hohem Niveau zu legen.

Für klare Grenzen zwischen der Polizei und privaten Wach- und Sicherungsunternehmen spricht sich die GdP auch weiterhin aus. Die Polizei sei und bleibe Teil des staatlichen Gewaltmonopols. Die Tätigkeit privater Dienste habe sich auf das Gebiet des Schutzes privater Güter und Räume zu beschränken. Einer Übertragung von klassischen polizeilichen Aufgaben an Private werde eine Absage erteilt. Polizeiliche Arbeit sei eine Dienstleistung am Bürger, Private Arbeit dagegen eine Erwerbsquelle für Unternehmer.

Das Trennungsgebot darf den Gewerkschaftern zufolge auch für das Verhältnis zwischen Polizei und Militär sowie den Nachrichtendiensten nicht aufgeweicht werden.

Um sich den Herausforderungen der internationalen organisierten Kriminalität wirksamer stellen zu können, fordert die GdP die Nivellierung des internationalen polizeilichen Maßnahmenkatalogs sowie zwischenstaatlich festgelegte standardisierte Instrumente zur Strafverfolgung. Verfahrenshürden, die die Strafverfolgung unnötig erschwerten oder verhinderten, müssten abgebaut werden.

Die GdP setzt sich für ein bundesweit einheitliches Berufsbild für Polizeibeamtinnen und -beamte in den unterschiedlichen Dienstzweigen beziehungsweise Laufbahnen ein. An der sogenannten zweigeteilten Laufbahn mit Bachelor-Studium solle dabei festgehalten werden. Bei der Aus- und Fortbildung muss die Ausprägung fachlicher, sozialer, personeller und methodischer Kompetenzen im Fokus stehen.

Einen Schwerpunkt setzen wollen die Delegierten bei der Qualifizierung polizeilicher Führungskräfte. Im Mittelpunkt stehe hierbei die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol). Dort solle zudem ein wissenschaftlicher Dienst eingerichtet sein.

Vehement wendet sich die GdP gegen weitere Privatisierungstendenzen im Aufgabenbereich der polizeilichen Tarifbeschäftigten. Die Tarif-Kolleginnen und -Kollegen seien für die gesamte Polizei unverzichtbar und notwendige Voraussetzung für einen leistungsfähigen Vollzugsdienst. Daher fordere die GdP eine Rückkehr zu einem einheitlichen Tarifrecht bei Bund, Ländern und Kommunen.

Ebenso mahnt die GdP, den Einsatz und das Tätigkeitsspektrum von Verwaltungsbeamtinnen und -beamten in der Polizei zu stärken. Die Polizeiverwaltung erbringe ihre Dienstleistungen ausschließlich für Polizeibeschäftigte und sichere so deren weitgehend von äußeren Einflüssen ungestörte Erledigung ihrer Aufgaben zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit.
Über die sogenannten Personengruppen der Frauen, Senioren und Jugend werde sich die GdP auch in Zukunft nicht nur mit gruppenspezifischen Themen einbringen, sondern an Diskussionen über aktuelle Entwicklungen teilnehmen und so das polizeiliche, gesellschaftliche und gewerkschaftliche Leben mitgestalten.
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