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Herzlich willkommen in der Bundespolizei!

Fast 1.000 neue Kolleginnen und Kollegen treten in diesem Monat ihre Ausbildung in der Bundespolizei an. Die Gewerkschaft der Polizei heißt Euch herzlich willkommen! Ihr habt Euch bei anspruchsvollen Auswahlverfahren durchgesetzt und tretet in einen ebenso anspruchsvollen und überaus fordernden, damit aber auch besonders spannenden und interessanten Beruf ein. Die Polizeiarbeit ist eine Arbeit von […]

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Fast 1.000 neue Kolleginnen und Kollegen treten in diesem Monat ihre Ausbildung in der Bundespolizei an.

Die Gewerkschaft der Polizei heißt Euch herzlich willkommen!

Ihr habt Euch bei anspruchsvollen Auswahlverfahren durchgesetzt und tretet in einen ebenso anspruchsvollen und überaus fordernden, damit aber auch besonders spannenden und interessanten Beruf ein. Die Polizeiarbeit ist eine Arbeit von und für Menschen. Euch erwarten vielfältige und interessante Aufgaben und Entwicklungsmöglichkeiten in der Bundespolizei. Gleich in welcher Verwendung, ob im In- oder im Ausland: Überall sind unsere Kompetenzen und unser Einsatz gefragt.

Die Gewerkschaft der Polizei setzt sich für unsere Anwärterinnen und Anwärter schon in der Ausbildung ein:

GdP heißt: PolizeikollegInnen setzen sich für PolizeikollegInnen ein. Auch, wenn sie noch in der Ausbildung sind. Gerade da ist der Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen besonders wichtig. Denn Anwärterinnen und Anwärter haben rechtlich den schwächsten Status. Da ist es gut, wenn die größte Gewerkschaft sie schützt, Rat & Hilfe gibt und ihre Interessen auf allen Ebenen vertritt.

Ob sich das für AnwärterInnen lohnt? Hier nur ein paar Beispiele des letzten Jahres:
Oktober 2013: Die GdP erreicht, dass bei der neuen „Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten“ jetzt auch Anwärterinnen und Anwärter in den Zeiten der Dienstpraktika zulagenberechtigt sind. Ein echtes Plus für den Geldbeutel.
Dezember 2013: Die GdP setzt durch, dass dutzende Kolleginnen und Kollegen zu einer zweiten Wiederholungsprüfung zugelassen wurden und bis dahin auch im Anwärterverhältnis mit Bezügen und Krankenversicherungsschutz verbleiben, anstatt entlassen zu werden.
März 2014: Die GdP setzt durch, dass im Personalentwicklungskonzept der Bundespolizei auf die Interessen der LaufbahnabsolventInnen bei der Festlegung der Erstverwendung nach der Ausbildung besser Rücksicht genommen wird. Bei der Entscheidung über die Erstverwendung sollen Verwendungswunsch, Wohnsitz und familiäre Bindungen Berücksichtigung finden. Zukünftig müssen die verfügbaren Dienstposten den LaufbahnabsolventInnen jeweils spätestens vier Monate vor Beendigung der Laufbahnausbildung bekanntgegeben werden. Die Anwärter sollen die Möglichkeit haben, Interessensbekundungen abzugeben. In Konkurrenzsituationen entscheiden die während der Laufbahnausbildung erbrachten Leistungen unter besonderer Berücksichtigung familiärer Belange.
August 2014: Die GdP setzt durch, dass dutzende Kolleginnen und Kollegen zur mündlichen Prüfung zugelassen werden, obwohl sie noch nicht alle Module erfüllen konnten.

Außerdem streiten wir mit GdP-Rechtsschutz in einer Vielzahl von Verfahren für unsere Mitglieder vor den Verwaltungsgerichten wegen der Anfechtung von Prüfungsfeststellungen.

Daneben sind wir für dich natürlich auch da bei Stress mit Vorgesetzten, bei allen Fragen rund um dein Dienstverhältnis, aber auch mit guten Servicekonditionen, top Informationen und, und, und…

GdP heißt: Große Gewerkschaft – Starker Schutz.
Bundespolizisten müssen zusammenhalten – von Anfang an. Darum: GdP-Mitglied werden!
Schön, dass du da bist – Willkommen in der Polizeifamilie!

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