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GdP-Forderung erfüllt: Zoll wird Bundespolizei unterstützen

Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen: Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, hat die Unterstützung der Bundespolizei durch Zollvollzugsbeamte zur Bearbeitung des hohen Flüchtlingsaufkommens angekündigt. Damit folgen Bundesfinanz- und Bundesinnenministerium dem Vorschlag der GdP für eine kurzfristige Lösung zur Entlastung der Kolleginnen und Kollegen in der Bundespolizei. Die Vollzugsbeamten des Zolls aus den Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdiensten […]

Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen: Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, hat die Unterstützung der Bundespolizei durch Zollvollzugsbeamte zur Bearbeitung des hohen Flüchtlingsaufkommens angekündigt. Damit folgen Bundesfinanz- und
Bundesinnenministerium dem Vorschlag der GdP für eine kurzfristige Lösung zur Entlastung der Kolleginnen und Kollegen in der Bundespolizei.

Die Vollzugsbeamten des Zolls aus den Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdiensten sind kraft Gesetz (§§ 64 ff. BPolG) befugt, Aufgaben der Bundespolizei wahrzunehmen und sind mit vielen vollzugspolizeilichen Arbeitsabläufen aus ihrem eigenen Auftrag bestens vertraut. Mit dieser Entscheidung wird auch die hohe Expertise der Zollvollzugsbeamten deutlich anerkannt.
In beiden Behörden, Bundespolizei und Zoll, ist die Personalausstattung mehr als mangelhaft. Angesichts der gegenwärtigen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen, wäre es jedoch unverantwortlich, auf die im Zoll vorhandenen Kompetenzen zu verzichten.

Inzwischen liegen die ersten Fakten vor: „Zusätzlich zu den 50 Zollbeschäftigten, die das BAMF ab dem 1. Oktober 2015 bei der Entscheidung über Asylanträge unterstützen, werden so schnell wie möglich 160 weitere Zollbeschäftigte an das BAMF sowie 160 Zoll-Vollzugsbeamte zur BPol abgeordnet.“
Zur vollständigen Meldung des Bundesfinanzministeriums gelangt Ihr hier.

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