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Versorgungsrücklage wird abgelehnt

Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt das heute im Bundestag beschlossene Versorgungsreformgesetz mit seiner Versorgungsrücklage für Beamte ab. Hermann Lutz, Bundesvorsitzender der GdP, empört: "Diese Maßnahme ist ein gigantisches Kürzungsprogramm, denn in den nächsten 15 Jahren sollen die Beamten mit 60 Milliarden DM zur Kasse gebeten werden. Lutz kritisierte zudem, daß den Beamten dieses Sonderopfer auferlegt würde, ohne daß ihnen ein entsprechender Rechtsanspruch auf die einbehaltene Rücklage verbrieft würde.

Massiv wandte sich die GdP auch gegen die weiteren Kürzungsmaßnahmen des Versorgungsreformgesetzes. So sei dies zum einen die Polizeizulage, die nach einer Übergangsregelung nicht mehr ruhegehaltfähig sei. Betroffenen Polizeibeamten werde damit im Ruhestand eine erhebliche Einkommenseinbuße zugemutet. "Das ist, so Hermann Lutz, der Dank des Dienstherren für den gefahrvollen Polizeiberuf."

Auf heftigen Widerstand stößt zum anderen auch der nunmehr eingeführte Versorgungsabschlag für aus Krankheitsgründen dienstunfähig gewordene Polizeibeamte von 10,8 von Hundet der Versorgungsbezüge. "Wenn schon ein Polizeibeamter seine Gesundheit durch die Tätigkeit seines Berufs ruiniert hat, so kann es nicht angehen, daß er dafür auch noch durch Kürzung der Pension bestraft wird", sagte der GdP-Vorsitzende in Hilden.

Die GdP appelliert an den Bundesrat, in seiner Verantwortung für die Länderpolizeien hier noch Korrekturen anzubringen, zumal in der Spitze noch nicht einmal das selbsterdiente Ruhegehalt des Polizeibeamten von der Kürzung verschont bliebe. Die GdP hält dies verfassungsrechtlich für sehr bedenklich.

Erfreulich ist allein, daß das Parlament nicht der Vorstellung des Bundesinnenministers gefolgt ist, die Altersgrenze für die Polizei auf das 61. Lebensjahr heraufzusetzen. Dieses Ergebnis ist nicht zuletzt dadurch zustande gekommen, daß die GdP mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen ausreichend Druck gemacht habe, so Lutz.
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