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13. Bundesjugendkonferenz der Gewerkschaft der Polizei:

Junge Gruppe beschließt Resolution zur Gewalt gegen Polizeibeamte

Potsdam.

In einer einmütig beschlossenen Resolution fordern die 111 Delegierten der 13. Bundesjugendkonferenz der Gewerkschaft der Polizei von politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern konsequent die zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zu verhindern, zu sanktionieren und Erkenntnisse aus der aktuellen Gewalt-Studie des Kriminolgischen Forschungsinstituts e. V (KFN) mit konkreten Maßnahmen zu versehen. Ebenso sei die Schaffung einer eigenen strafrechtlichen Norm, wie ein neuer Paragraph 115 StGB – tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamte,n dabei zwingend erforderlich. Die jungen Gewerkschafter sprechen sich zudem für verbesserte Maßnahmen zur Eindämmung des Alkoholkonsums junger Menschen aus. Bitte lesen Sie den Wortlaut der Resolution nach dem Klick auf mehr...

Ausgangslage

Gesellschaftliche Betrachtung
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat auch Deutschland nicht unerheblich getroffen. Die Perspektivlosigkeit der Menschen steigt, Jugendarbeitslosigkeit und Jugendarmut steigen. Die entstandenden Faktoren verstärken den Drang zu sozialen Unruhen, da der aufkommende Druck – insbesondere bei jüngeren Menschen – nicht mehr akzeptabel zu sein scheint. Die Zahl der Menschen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, nimmt von Tag zu Tag zu. Damit steigt auch die Bereitschaft, sich gewalttätig zu verhalten. Entstehende soziale Konflikte werden nicht selten an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ausgelassen, und das nicht nur dann, wenn die Beamten sich im Dienst befinden. Angriffspunkte ergeben sich auch dann, wenn die Kollegen und Kolleginnen privat unterwegs sind, dabei projiziert die Gewalt sich auch auf die Angehörigen der Beamten und Beamtinnen.

Gerade junge Menschen, die Gewalt als Katalysator der gesellschaftlichen Problemstellungen werten, müssen in die Lage versetzt werden, ein entsprechendes Bildungsniveau zu erlangen und so eine Ausbildungsstelle mit Perspektive zu bekommen. Dabei ist der Staat verpflichtet, jungen Menschen Schlüsselqualifikationen – wie soziale, persönliche und fachliche Kompetenz – als Rüstzeug mit auf den Weg zu geben, um Konflikte und Problemstellungen auch ohne Gewalt zu lösen. Dabei spielt das Ehrenamt eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Junge Menschen, die in Vereinen, Berufsvertretungen, kirchlichen Jugendverbänden etc. tätig sind, erlangen gut ausgeprägte soziale Kompetenzen und sie lernen, sich für die Gesellschaft und das „Miteinander“ einzusetzen. Aber gerade dieses Engagement wird nicht selten durch „Entscheidungsträger“ in Schulen und Ausbildungsbetrieben verhindert.


Junge-Gruppe-Aktion-vorher................................................................

Gewalt im polizeilichen Alltag
Die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, dabei wurde eine nicht unerhebliche Zahl von Beamtinnen und Beamten verletzt. Jüngst wurde ein junger Beamter des SEK Rheinland-Pfalz im Rahmen einer Durchsuchungsaktion getötet.
Die Fälle des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte haben sich ausweislich der PKS seit 2000 deutlich erhöht. In dem Zeitraum von 2000 bis 2008 sind die Fälle um 32,3 Prozent gestiegen. Von dem Schutzbereich des § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) ist allerdings nur die Vollstreckungshandlung umfasst bzw. geschützt. Tätliche Angriffe gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte außerhalb einer konkreten Vollstreckungshandlung werden davon nicht umfasst. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sehen sich heute selbst bei alltäglichen Amtshandlungen sehr massiven körperlichen Auseinandersetzungen ausgesetzt.


und nachher....................................................................................

Gewalt bei Fußballspielen
Ein weiterer Bereich, in dem die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte offensichtlich zugenommen hat, sind Fußballspiele der oberen Ligen und Amateurligen. Insbesondere im Rahmen von Festnahmen von Hooligans und anderen gewaltbereiten Fans (Ultras) werden die Beamtinnen und Beamten nicht selten verletzt oder zumindest angegriffen. Darüber hinaus werden die Polizisten und Polizistinnen, welche zur Gewährleistung der Sicherheit des Spiels eingesetzt werden, ohne erknnbaren Anlass auch aus dem Hinterhalt gezielt angegriffen.

Gewalt bei Demonstrationen
Bei Demonstrationen aus dem rechts- oder linksextremistischen Lager sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte immer gern gesehenes Angriffsziel, wenn die beiden Lager aneinander geraten oder aus anderen Gründen Gewalt ausüben wollen. Auch wenn Angehörige des anderen Lagers nicht „gefunden werden können“, sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte diejenigen verfügbaren Personen, an denen die Gewalt ausgelassen werden kann.
Die JUNGE GRUPPE (GdP) distanziert sich deutlich von jeglicher Form von Gewalt im Rahmen von Demonstrationen. Die Durchführung friedlicher Demonstrationen und Meinungskundgebungen steht im Fokus der jugendpolitischen Arbeit der JUNGEN GRUPPE (GdP).

Gewalt und Alkohol
Bereits im Rahmen der Kampagne der JUNGEN GRUPPE (GdP) „Sei cool – OHNE Alkohol“, die im Jahr 2009 startete, haben wir auf die gefährlichen Entwicklungen bei dem Konsum von Alkohol durch junge Menschen aufmerksam gemacht.
Alkoholkonsum junger Menschen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Nach Auskunft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben im Jahr 2008 20 % der 12-17-jährigen Jugendlichen im Monat mindestens einmal fünf Gläser Alkohol oder mehr getrunken.
Der Trend zum exzessiven Trinken sowie der Konsum von weichen und harten Betäubungsmitteln ist weiterhin ungebrochen und steigt an.
Damit ein Einstieg in die Sucht und ein unkontrollierbares Gewaltpotential unter Jugendlichen überhaupt erst entstehen können, muss Alkohol jedoch verfügbar sein. Je einfacher er in unmittelbarer Umgebung der Jugendlichen zugänglich ist, desto leichter kommt es auch zu Situationen, die zu einer Gefährdung führen können. Hier entwickeln sich nicht selten Konflikte, welche mit Gewalt ausgetragen werden und bei denen die Polizei einschreiten muss.

Junge-Gruppe-Delegierte diskutieren über den Text der Resolution .

Schlussfolgerungen
Durch die zunehmende Gewalt bei schlechter werdenden Arbeitsbedingungen der Beamtinnen und Beamten in den letzten Jahren wird die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, plakativ zu nennen: Verlängerung der Wochenarbeitszeiten (z.B. in Hessen 2004), Verlängerung der Lebensarbeitszeit (z.B. in Rheinland-Pfalz 2004), permanenter Personalabbau in vielen Ländern, unterdurchschnittliche Anpassung der Gehälter und Löhne und damit Verringerung der Kaufkraft der Beamten, Beamtinnen und Beschäftigten. Aus betriebswirtschaftlichen Argumenten mag es nachvollziehbar sein, Personal abzubauen, wenn man dabei die Senkung von Fixkosten als Ziel definiert. Dabei muss sich aber jeder einzelne Entscheidungsträger darüber bewusst sein, dass damit auch ein Stück „Öffentliche Sicherheit“ aufgegeben wird – das ist die reine betriebswirtschaftliche Rechnung, die nun einmal nicht aufgehen kann, wenn man den Menschen Sicherheit gewährleisten möchte.

Über 60 Anträge wurden intensiv beraten und abgestimmt. Fotos: Rüdiger Holecek

Forderungen an die Politik

Repression
Erzeugte früher das Tragen der polizeilichen Uniform noch Respekt und Autorität, so scheint sie doch heute in der Gesellschaft ein Freibrief zur Anwendung körperlicher Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zu sein. Schien die Uniform somit vor Jahren den Polizeibeamten und die Polizeibeamtin vor Gewaltangriffen zu schützen, so fördert sie heute den gezielten Angriff. Demnach hat der Staat die Pflicht, Polizistinnen und Polizisten besser zu schützen. Aus diesem Grund ist die Schaffung des bereits erwähnten § 115 StGB „Tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten“ so schnell wie möglich voranzutreiben.
„Widerstand“ zu leisten ist in bestimmten Situationen und gesellschaftlichen Gruppen eine Tugend und somit positiv besetzt. Der Begriff des § 113 StGB verharmlost und bagatellisiert die körperliche Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte und –beamtinnen und bedarf dringend einer Novellierung.

Prävention
Der Leitfaden 371 „Eigensicherung“ bedarf der dringenden Überprüfung, ob die dort formulierten Eigensicherungsgrundsätze nach wie vor praktikabel sind und den täglichen Gefahrensituationen zureichend Rechnung tragen.

Die Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten ist von Land zu Land qualitativ und quantitativ vollkommen unterschiedlich. Dabei sind die alltäglichen Situationen, in welche die Beamtinnen und Beamte geraten können, grundsätzlich die gleichen. Es ist erforderlich, die persönliche Schutz- und Sicherheitsausstattung aller Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten den neuerlichen Gefahrensituationen anzupassen, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.

Routine und Handlungssicherheit lassen sich nur dann gewährleisten, wenn die Situationen fortlaufend und regelmäßig trainiert werden. Deshalb ist es erforderlich, sowohl in der Aus- als auch in der Fortbildung sämtliche Situationen des polizeilichen Alltags zu trainieren. Diese Trainings dürfen nicht zu Lasten der Haushaltskonsolidierung entfallen oder reduziert werden. Wer hier Geld sparen will, der setzt das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Beamtinnen und Beamten aufs Spiel.

Die zunehmende Sparpolitik der letzten Jahre und der damit einhergehende Personalabbau der Polizeien des Bundes und der Länder hat zu erheblichen Sicherheitsdefiziten geführt. Diese wiederum fördern die Verrohung der Gesellschaft, die Gewaltentwicklung junger Menschen und Radikalisierungsprozesse bestimmter gesellschaftlicher Gruppierungen, da Polizei heute nicht mehr so präsent sein kann. Wir benötigen in allen Ländern und beim Bund deutlich mehr Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen.


Zur Eindämmung des Alkoholkonsums junger Menschen fordert die JUNGE GRUPPE (GdP):

Die Einhaltung des Jugendschutzes von Seiten der Händler
Das Jugendschutzgesetz, das die Abgabe von Alkohol an Jugendliche regelt, besagt: Wein und Bier dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden. Branntweinhaltige Getränke wie Schnaps, Alkopops oder Biermixgetränke mit Hochprozentigem erst an Personen ab 18 Jahren. Leider lassen sich immer noch zu wenig Händler einen Ausweis vorlegen. Wir fordern eine breitere Aufklärung. Wirte und Einzelhändler müssen verstärkt auf das Problem des Jugendschutzes und des Jugendalkoholismus hingewiesen werden. Bei Verstoß wird der bestehende Bußgeldkatalog angewendet.

Die Einhaltung und der Vollzug des Jugendschutzgesetzes durch die zuständigen Verwaltungsbehörden
Ordnungsämter und Jugendämter sind primär und die Polizei ist subsidiär für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zuständig. Kooperationen zwischen den zuständigen Ordnungsbehörden und der Polizei sind zu fördern. Im Rahmen ihrer Präventionsarbeit müssen Ordnungsbehörden respektive Jugendämter Eltern und Erziehungsberechtigte über die Gefahren des Alkoholkonsums aufklären und die Notwendigkeit des Jugendschutzes vertreten.

Ein Werbungsverbot für Alkohol
Neben der Plakatwerbung verführt besonders die Fernsehwerbung Jugendliche und Kinder dazu, mehr und früher Alkohol zu trinken. Solche Werbung sollte nicht mehr gesendet werden.

Betrunkene Jugendliche sollen die Kosten für ihren Abtransport zukünftig selbst übernehmen
Die Kosten für den Abtransport alkoholisierter Jugendlicher sollen verpflichtend durch die Verantwortlichen übernommen werden.

Das Thema „Jugend und Alkoholkonsum“ muss weiter in die öffentliche Wahrnehmung gerückt werden.

Die Bundesjugendkonferenz fordert die politisch Verantwortlichen auf, den politischen Reden Taten folgen zu lassen. Sicherheit hat ihren Preis – und Sicherheit wird durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte – auch unter Einsatz ihres Lebens – gewährleistet.


Download (pdf):
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