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Aktuelle Hinweise der GdP Sachsen

Kesselsdorf.
Informationen des Landesamtes für Steuern und Finanzen
Weder im Zusammenhang mit dem Informationsschreiben des Landesamtes für Steuern und Finanzen vom 17. März 2014 (vergleiche auch das Internetangebot des Landesamtes) noch im Zusammenhang mit der Bezügemitteilung Monat April muss gegenwärtig etwas unternommen werden. Legt man zu Grunde, dass sie einen weitergehenden Anspruch auf Bezüge haben, ist es ausreichend, wenn innerhalb des Kalenderjahres Widerspruch mit dem Ziel der Gewährung weiterer Bezügeteile eingelegt wird. Momentan sollte zugewartet werden, bis die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes vorliegen. Bitte merken Sie sich aber vorsichtshalber vor, dass vor dem Jahresende Widerspruch eingelegt werden soll.

Reaktion auf Bescheide
Sie werden in den nächsten Tagen zwei Bescheide des Landesamtes für Steuern und Finanzen erhalten. Ein Bescheid befasst sich mit der Stufenzuordnung, der andere Bescheid mit der Festsetzung des Jubiläumsdienstalters. Gegen beide Bescheide kann (und muss jedenfalls bezogen auf die Stufenzuordnung) innerhalb der Monatsfrist Widerspruch eingelegt werden. Auf die Festsetzungen in den Bescheiden kann es für die laufenden gerichtlichen Verfahren bezüglich der Altersdiskriminierung ankommen; die Bescheide dürfen daher nicht bestandskräftig werden. Ein Musterwiderspruch wird hier zeitnah durch die GdP Sachsen zur Verfügung gestellt.

Gerichtskosten
Es ist nicht unüblich, dass die Anforderung der Gerichtskosten längere Zeit dauert. Die Landesjustizkasse ist gegenwärtig stark belastet. Verzögerungen können sich auch durch ausstehende Entscheidungen über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ergeben. Hier können Sie abwarten, es ist kein Tätigwerden notwendig.

GdP – Wir tun was!
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