GdP zu Bundesgerichtshofurteil
Malchow: Fußballchaoten werden zur Kasse gebeten
Empfindlich für die Geldbörse
„Knallkörper und Bengalos sind gefährliche Gegenstände, die in Fußballstadien nichts zu suchen haben. Bislang blieben Vereine auf den Strafzahlungen sitzen, die ihnen die Sportgerichte auferlegt hatten, wenn eigene Anhänger vorsätzlich zündelten“, sagte Malchow in Berlin.
Mit der BGH-Entscheidung im Rücken könnten jetzt die Vereine an identifizierte Krawallmacher herantreten und von ihnen den Schadensersatz für Strafzahlungen im Zusammenhang mit diesen Gewaltexzessen einfordern. „Fußballchaoten, die ihren Verein auf diese Weise schaden und Menschen in Gefahr bringen, geht es jetzt zurecht empfindlich an die Geldbörse“, betonte der GdP-Bundesvorsitzende.
Mit der BGH-Entscheidung im Rücken könnten jetzt die Vereine an identifizierte Krawallmacher herantreten und von ihnen den Schadensersatz für Strafzahlungen im Zusammenhang mit diesen Gewaltexzessen einfordern. „Fußballchaoten, die ihren Verein auf diese Weise schaden und Menschen in Gefahr bringen, geht es jetzt zurecht empfindlich an die Geldbörse“, betonte der GdP-Bundesvorsitzende.
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Foto: © Tim Reckmann - pixelio.de
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