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Brandenburger GdP kritisiert Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Polizeivollzugsbeamten

Potsdam.

Neben der Wahl eines neuen Ministerpräsidenten (der bisher als Innenminister auch für die Beamten zuständig war), der Vereidigung der neuen Minister und zahlreichen weiteren Tagesordnungspunkten steht auf dem Programm der morgigen Landtagssitzung: Gesetz über ergänzende Regelungen zur Neuordnung des Beamtenrechts im Land Brandenburg! Der Landtag wird also in erster Lesung das Gesetz mit den Bestimmungen zur Anhebung der Pensionsaltersgrenzen der Beamten und insbesondere der Polizeivollzugsbeamte behandeln.Trotz einer bereits vorgenommen Abänderung sind die durch den (dann ehemaligen) Innenminister Woidke vorgeschlagenen Regelungen für den Polizeivollzug, wo zukünftig im mittleren Dienst bis 62, im gehobenen Dienst bis 64 und im höheren Dienst bis 65 Jahre gearbeitet werden soll, weder zu rechtfertigen, noch nachvollziehbar. Es ist die härteste Regelung bundesweit - vorgeschlagen von einer Rot-Roten Landesregierung!

Es ist nicht die oft beschworene Gleichbehandlung der Beamten mit den Tarifbeschäftigten, sondern es ist eine deutliche Schlechterstellung. Ebenso nicht nachvollziehbar sind weiterhin die unterschiedliche Behandlung von Laufbahngruppen, die unterschiedliche Anrechnung von Dienstzeiten (z. B. im Wach- und Wechseldienst), die Nichtberücksichtigung von Dienst zu unregelmäßigen Zeiten oder in der Bereitschaftspolizei, die Spaltung der Kriminalpolizei und die Spaltung innerhalb der Laufbahngruppen selbst.

Fehlende Nachvollziehbarkeit, Ungerechtigkeit und ein auf uns zu kommendes Verwaltungsmonster lassen grüßen.

Es gibt also viele gute Gründe für eine Korrektur des Gesetzentwurfes. Das Land Brandenburg hat im Rahmen der eigenen Gesetzgebungsbefugnis es in der Hand, aus den Fehlern der Rente mit 67 zu lernen und RECHT selbst zu gestalten.

Andreas Schuster, Landesbezirksvorsitzender der GdP: „Unsere Vorschläge liegen seit Jahren auf dem Tisch. Sie umfassen eine flexible Gestaltung der Lebensarbeitszeit, sowohl für Tarifbeschäftigte, wie auch für Beamte. Die Interessen der Beschäftigten sollen dabei berücksichtigt werden. Gleichzeitig würden aber auch die dienstlichen Erfordernisse beachtet.“

Der Gesetzentwurf wird entgegen der Auffassung der Landesregierung dem Land Brandenburg jährlich Millionenbeträge kosten, da die Beamten in den neuen Bundesländern noch nicht die Höchstpension wie ihre länger gedienten Westkollegen erhalten. In der Gesetzesbegründung müsste also entgegen dem üblichen Verfahren bei der Kostenfolgeabschätzung nicht wie bisher „kostenneutral“ oder „kostensenkend“ stehen, sondern eine Millionensumme, die der Steuerzahler aufzubringen hat.
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