Der Geschäftsführende Bundesvorstand

Die unmittelbare gewerkschaftliche Arbeit auf Bundesebene leistet der Geschäftsführende Bundesvorstand (GBV) der GdP: Dieses Gremium wird alle vier Jahre auf dem GdP-Bundeskongreß gewählt. Bei seiner Arbeit wird der GBV durch die hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der GdP-Bundesgeschäftsstellen Berlin und Hilden unterstützt. Dies ist sozusagen die organisatorische "Zentrale" unserer Gewerkschaft.

 
 
Der Geschäftsführende Bundesvorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, den vier stellvertretenden Vorsitzenden (davon ein/e Tarifbeschäftigte/r), dem/der Bundeskassierer/in, Bundesschriftführer/in und drei weiteren Mitgliedern. Eines davon ist stellvertretend für Finanzen zuständig.
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Die Aufgabenverteilung des Geschäftsführenden Bundesvorstands in der Übersicht.
 





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