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4. Tarifpolitische Konferenz der GdP

Tarifbeschäftigte erörtern zunehmende Privatisierung innerhalb der Polizei

Potsdam/Berlin.

Der Themenbereich "Facility Management" und die zunehmende Vergabe von Dienstleistungen innerhalb der Polizei an private Anbieter dominierten den zweiten und Schlusstag der 4. Tarifpolitischen Konferenz der Gewerkschaft der Polizei in Potsdam. Elke Gündner-Ede, für den Bereich "Polizeiverwaltung" verantwortliches Mitglied des Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstands, kritisierte, dass der Staat sich als Eigentümer und Verwalter von Immobilien und Grundstücken zurückziehe. Es werde von der Politik als Erfolg verkauft, doch sehe dies im Polizeialltag etwas anders aus.

Immer mehr Privatisierungen sorgten hier für einen Wachstumsmarkt der Liegenschaftsverwaltungen. Dies führe widerum zu gravierenden organisatorischen und personellen Veränderungen, beispielsweise bei Gebäudemanagement, Gebäudesicherheit, Gebäudereinigung, Modernisierung und Instandhaltung von Gebäuden, Essens- und Getränkeversorgung (Küchen), Transportleistungen (Fahrdienste) und mechanischen und elektrischen Reparaturen (Werkstätten).

Der Grundgedanke sei klar: der Staat als Mieter seiner Liegenschaften wolle Geld für die Unterhaltungskosten sparen. Gündner-Ede: "Feststellbar ist ein Rückbau des Staates auf seine Kernfunktionen." Leistungstiefen würden neu bestimmt, marktfähige Teilbereiche privatisiert.

Keine Sicherheitsüberprüfung
Für die Polizei ergäben sich aus dieser Handlungsweise Probleme, die den Arbeitsablauf behindern könnten. Da für die Gebäudereinigung kaum noch polizeieigene Ressourcen zur Verfügung stünden, werde auf Personal von Privatunternehmen zurückgegriffen. Diese Beschäftigten seien in der Regel nicht sicherheitsüberprüft. Gündner-Ede: "Die gerade den Büroboden des Einsatzraums saugende private Reinigungskraft kann also auch das noch kürzlich in der gewaltsamen Demonstration aufgefallene so genannte polizeiliche Gegenüber sein." Kritik mehre sich zudem an der Qualität der privaten Leistung. So seien u. a. Hygiene-Missstände in sanitären Bereichen und Zellen beanstandet worden.

 Zudem bedürfe es heutzutage eines größeren Kraftaktes, Schäden beheben zu lassen. Der Verlust an Flexibilität sei durch den Einsatz zentraler Hausmeisterdienste spürbar. Dies sei bisher durch den Hausmeister mal soeben nebenbei erledigt. Wo Sofortmaßnahmen bei Schadenseintritt nötig seien, träten längere Wartezeiten ein, was den zu behebende Schaden oftmals vergrößert.

Gündner-Ede (im Bild): "Es ist schlichtweg falsch, bei Privatisierungen nur die betriebswirtschaftlichen Rechnungen zu sehen. Das sind nur Teilanalysen, deren Ergebnisse für eine ökonomische Betrachtung des ganzen Vorgangs nicht ausreichen. Trotzdem werden die Entscheidungen zu einer Privatisierung in den meisten Fällen auf der Basis von nur sehr begrenzten Analysen getroffenen."

Die GdP fordere, so Gündner-Ede, der Tarif- und Verwaltungsbereich der Polizei als Assistenz für den Vollzug nicht nur zu erhalten, sondern weiter auszubauen. Dies sichere den Service-Standard für den Bürger und setze Exekutivpersonal für exekutiv geprägte Tätigkeiten frei. Die Polizei benötige die Einheit der Polizei - Vollzug und Verwaltung.

Eine zu erkennende negative Folgen der Privatisierung ist der Wegfall von Stellen im Tarifbereich. Gewachsene Strukturen unter den Beschäftigten würden zerstört. Lücken beispielsweise bei Fahrdiensten und reinen Verwaltungstätigkeiten müssten durch Vollzugsbeamte geschlossen werden. Diese stünden dann für die vollzugspolizeilichen Aufgaben nicht mehr zur Verfügung.

Gündner-Ede: "Wir spüren begründete Angst unter den Beschäftigten. Sie sehen die Gefahr der Tarifflucht, des Abbaus öffentlicher Leistungen und schließlich den Verlust des eigenen Arbeitsplatzes."

Bezahlsysteme verbessern
Für die Behebung eines grundsätzlichen Problems sieht Elke Gündner-Ede aber auch die eigene Große Trifkommission in der Pflicht. Das Bezahlsystem des öffentlichen Dienstes trage dazu bei, das Fachkräfte eher einen privaten Arbeitgeber wählten. Dort werde eben deutlich besser bezahlt.

Die noch zu verhandelnden Entgeltordnung für den TVÖD und TV-L müsse diesem Missstand unbedingt Rechnung tragen. Nur so werde es gelingen, den öffentlichen Dienst für entsprechend qualifiziertes Personal wieder attraktiv zu machen. Wenn nicht, werde das verstärktes Outsourcing z.B. bei EDV-Dienstleistungen wie EDV-Forensik und Programmierung fortschreiten.


 Störmeldecenter rund um die Uhr
Grundsätzlich positiv bewertete Sven Lemiss (im Bild), Geschäftsführer der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH), in seinem Vortrag vor den rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Auswirkungen der Verlagerungen von Dienstleistungen auf private Dienste.

Die BIM GmbH arbeite mit der Berliner Polizei zusammen, die davon, so Lemiss, grundsätzlich profitiere. So ergäben sich durch die Kenntnis des Gesamtbestandes von Berliner Verwaltungsimmobilien auch für die Polizei neue Optionen für die Unterbringung in polizeistrategisch günstigen Stadtgebieten.

Zusätzliche Mittel zur Herrichtung von Polizei-Gebäuden stünden durch die Abmietung frendangemieteter Flächen oder den Verkauf nicht mehr benötigter Gebäude zur Verfügung.

Im Übrigen stehe der Polizei, wie jedem anderen Kunden, ein an jedem Tag jeweils 24 Stunden besetztes Störmeldcenter zur Verfügung. Ein Portal für Reklamationen werde momentan eingerichtet. Zusätzlich stelle die BIM GmbH der Polizei online sämtliche Flächendaten zur Verfügung. Diese könnten für interne Zwecke wie Umzüge weitergenutzt werden.

Download: Zusammenarbeit der Berliner Polizei mit der BIM (Powerpoint-Vortrag)


 Zuständigkeit im Personalvertretungsrecht?
Rüdiger Maas (im Bild), Vorsitzender des Personalrats und des Gesamtpersonalrats der Bundespolizeiakademie stellte in seinem Referat die aus seiner Sicht noch offenen personalvertetungsrechtlichen Fragen bei der Übertragung bundespolizeilicher Liegenschaften und der dazugehörigen Aufgaben an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA ).

So sei zu prüfen, ob die Übertragung und deren personelle Auswirkung der Mitbestimmung bzw. Mitwirkung unterliege.

Ebenso müsse geklärt werden, welche personalvertretungsrechtliche Zuständigkeit im Falle der Personalgestellung bestehe. Letztlich gehe es auch darum, wie der Abschluss und die Gültigkeit von Dienstvereinbarungen geregelt würden.

Download: „Facility-Management“ (Powerpoint-Vortrag)



 Eigenartig anmutendes Personalkonzept
Für Rechtsanwalt Ralf Trümner (im Bild), der das abschließende Referat hielt, sei hinsichtlich der Wahrnehmung der auf die BImA übertragenen Aufgaben des Facility Management ein zunächst eigenartig anmutendes Personalkonzept geschaffen worden.

Der im Arbeits- und Beamtenrecht für gewöhnlich anzutreffende „Gleichlauf“ von rechtlichem Arbeitsverhältnis/Beamtenverhältnis und tatsächlichem „Beschäftigungsverhältnis“ werde dadurch aufgelöst.

Das Bundesinnenministerium bzw. die Bundespolizei fungiere, so Trümner, hiernach im großen Stil als Verleiher von Arbeitskräften.

Download: Knackpunkte zum Referat „Privatisierung“ Facility Management
Download: „Privatisierung“ Facility Management (Powerpoint-Vortrag)


Unter der Leitung von Moderatorin Petra Schwarz (rechts) stellten sich die Referenten des heutigen Tages in der abschließenden Podiumsdiskussion auch den Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. v.l. Ralf Trümner, Rechtsanwalt, Rüdiger Maas, Vorsitzender des Personalrats und des Gesamtpersonalrats der Bundespolizeiakademie und Sven Lemiss, Geschäftsführer der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH). Fotos (5): Rüdiger Holecek

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