Zudem gestatte der Föderalismus den Bundesländern und dem Bund eine größtmögliche Eigenständigkeit zu Lasten der Polizistinnen und Polizisten.

Der Bund beschafft Herdes zufolge im Rahmen des Verwaltungsabkommens für die Bereitschaftspolizeien Führungs- und Einsatzmittel. Diese einheitliche Ausstattung mit beispielsweise Funk, Fahrzeugen, Bewaffnung und Ausrüstung gewährleiste eine sachgerechte und standardisierte Aufgabenerfüllung. „Wenn sich der Bund aus dieser Verpflichtung zurückzieht, wird die Zusammenarbeit und damit letztlich der Einsatzerfolg stark gefährdet“, warnt der 48-jährige Gewerkschafter, der seit fast 20 Jahren in der Bereitschaftspolizei und seit 10 Jahren Leiter der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit Schleswig-Holstein ist.

Herdes betont: „2015 haben wir zum ersten Mal die Grenze von 200 länderübergreifenden Einsätzen überschritten. Zum Vergleich, 2005 waren es noch 89 Einsätze. Das hat zur Folge: Die Einsatzeinheiten müssen einheitlich ausgebildet und ausgestattet sein. Es gab Zeiten, da haben wir länderübergreifende Übungen durchgeführt. Diese Zeiten sind vorbei.“
Am 2. und 3. November veranstaltet die GdP in Kassel ein Symposium zum Thema „Bereitschaftspolizei: Der Pfeiler im sicherheitspolitischen Gesamtgefüge“. DEUTSCHE POLIZEI Oktober 2016