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Forderungen der GdP Brandenburg im Rahmen der bevorstehenden Umstrukturierung in der Brandenburger Polizei

GdP-Brandenburg: Strukturänderungen bedürfen der Akzeptanz der Beschäftigten

Potsdam.

Der politisch beschlossene und von der GdP heftig kritisierte erhebliche Stellenabbau in der Brandenburger Polizei macht umfassende Strukturveränderungen erforderlich. Hierzu setzte Innenminister Rainer Speer eine Kommission zur Gestaltung der Brandenburger Polizei 2020 ein. Strukturveränderungen im zu erwartenden Ausmaß bedürfen einer höchstmöglichen Akzeptanz seitens aller Kolleginnen und Kollegen in der Brandenburger Polizei. Nur so kann eine neue Polizeistruktur funktionieren und den in sie gesetzten Ansprüchen gerecht werden. Die Gewerkschaft der Polizei hat daher die Kommission aufgefordert, im Ergebnis der Beratungen neben den Vorschlägen zu Strukturveränderungen auch Vorschläge zur Mitnahme der Betroffenen in diese Prozesse zu unterbreiten.

Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei sind dieses:
  • größtmögliche Transparenz der Entscheidungen herstellen
  • Anwendung des TV-Umbaus und der entsprechenden beamtenrechtlichen Regelungen für alle Maßnahmen im Rahmen der Polizeistrukturreform
  • weitere Maßnahmen zur Steigerung der Motivation der Kolleginnen und Kollegen
    • keine Einschnitte in Besoldung und Entlohnung, zeit- und inhaltsgleiche Übernahme von Tarifabschlüssen auch für die Beamten (Ausgleich der Differenz von 1,4 % zwischen den Tarifbeschäftigten und Beamten)
    • Fortzahlung einer Sonderzuwendung in 2010 und folgende mindestens auf dem Niveau von 2003; ggf. Einrechnung in das monatliche Grundgehalt
    • Gewährleistung, dass Pensionierungen aus dem m. D. regelmäßig aus A9 und im g.D. mindestens aus A 11 erfolgen.
    • Durchschlüsselung des g. D., dass nach spätestem einen Jahr die mit der wahrgenommen Funktion beschriebene Amtsbesoldung A12 bzw. A13 erreicht wird
    • Bereitstellung von ausreichenden Beförderungsmitteln zur Umsetzung einer so genannten Regelbeförderung in der Brandenburger Polizei
  • Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Beamten lediglich auf Basis von Freiwilligkeit, verbunden mit dem Vorliegen der gesundheitlichen Eignung und dienstlichem Erfordernis
  • kontinuierliche Ausbildung von Polizeianwärtern an der FHPol in Brandenburg auf der Grundlage eines Einstellungskorridors von jährlich mindestens 150 - Einstellungen nur noch in den g. D.
  • Bereitstellung von Aufstiegsmöglichkeiten vom m. D. in den g. D. für jährlich 200 Aufsteiger; Verkürzung der Lehrgangsdauer auf 6 Monate
  • Öffnung der Aufstiegsmöglichkeiten bis zum 45. Lebensjahr und für alle Besoldungsgruppen m. D.
GdP-Landesbezirksvorsitzender Andreas Schuster: "Mit diesen Maßnahmen kann Leistung honoriert und Motivation erhöht werden."
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