GdP zur Aussetzung des Riester-Faktors bei Rentenerhöhung
Konrad Freiberg: Versorgungsempfänger dürfen nicht benachteiligt werden
Freiberg: „Das ist eine klare Benachteiligung gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern. Schon seit 2002 hinkt die Erhöhung der Versorgungsbezüge den Besoldungsanpassungen für Beamtinnen und Beamte hinterher. Das kann so nicht weitergehen“
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde der Riester-Faktor auch im Bereich der Beamtenversorgung einge-führt. Ab 2002 wurde damit bei jeder Versorgungsanpassung der Anpassungssatz um 0,54 Prozent gegenüber der Besoldungsanpassung vermindert.
Freiberg: „Die GdP fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, das Versorgungsänderungsgesetz 2001 so abzuändern, dass der Riester-Faktor auch im Versorgungsbereich für zwei Anpassungsrunden ausgesetzt wird.“
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde der Riester-Faktor auch im Bereich der Beamtenversorgung einge-führt. Ab 2002 wurde damit bei jeder Versorgungsanpassung der Anpassungssatz um 0,54 Prozent gegenüber der Besoldungsanpassung vermindert.
Freiberg: „Die GdP fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, das Versorgungsänderungsgesetz 2001 so abzuändern, dass der Riester-Faktor auch im Versorgungsbereich für zwei Anpassungsrunden ausgesetzt wird.“