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GdP Bundespolizei: Bundesamt für Güterverkehr benötigt Sonderrechte im Straßenverkehr

Hilden.

Wenn Kontrollkräfte des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) auf Autobahnen und Bundesstraßen Streife fahren, um Mautpreller oder technisch bedenkliche Lastkraftwagen zu erkennen und zu verfolgen, müssen sie immer wieder Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr anhalten und kontrollieren. Während Polizei und Zoll für ihre Streifenfahrten, Verfolgungsfahrten und Anhaltevorgänge über die dafür notwendigen Sonderrechte nach der Straßenverkehrsordnung verfügen, sieht es beim BAG ganz anders aus: Streifen der BAG dürfen nach derzeitiger Rechtslage nicht einmal kurzfristig auf dem Seitenstreifen einer Autobahnauffahrt halten.

Der Niedersächsische Landtag hat sich deshalb fraktionsübergreifend für eine Aufnahme des Bundesamtes für Güterverkehr in den Paragraf 35 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ausgesprochen. Dieser regelt, dass beispielsweise Polizei oder Feuerwehr von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit sind, soweit das zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist. Das niedersächsische Parlament begründet seinen - durch Initiative der Gewerkschaft der Polizei (GdP) - eingebrachten Antrag damit, dass das BAG einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland leistet.

Die tägliche Arbeit der Angestellten und Beamten des BAG wird jedoch gegenwärtig durch eine fehlende Gleichstellung mit den Kompetenzen der Bediensteten vergleichbarer Behörden beeinträchtigt, stellt der von der CDU-Fraktion eingebrachte und durch die SPD veränderte Antrag fest. Die Abgeordneten verlangen in ihrem Entschließungsantrag darüber hinaus, dass der Sicherheit der Angestellten und Beamten der Kontrolldienste des BAG große Bedeutung beigemessen wird, die entsprechenden rechtlichen Vorgaben überprüft und entsprechende Trainings und Fortbildungen angeboten werden müssen.
"Wir begrüßen ausdrücklich den aktuellen Entschließungsantrag des Niedersächsischen Landtages, da wir damit ein deutliches Signal an den Bund, zur Erhöhung des physischen Schutzes und der Rechtssicherheit in der täglichen Aufgabenwahrnehmung für unsere Kolleginnen und Kollegen verbinden", so Mario Märgner, Vorsitzender der GdP beim Bundesamt für Güterverkehr.

Die GdP fordert vom zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dass es sich diesen Antrag zu Eigen macht und die darin geforderten Änderungen - in Absprache mit allen Bundesländern - zeitnah umsetzt.
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