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GdP Baden-Württemberg: Alkohol und Straftaten sind mehr und mehr im Fokus polizeilicher Tätigkeiten

Stuttgart.

Es ist kein Geheimnis, dass die Zahl der Fälle von Körperverletzung unter Alkoholeinfluss stetig zugenommen hat. Insgesamt haben 2011 insgesamt 284.128 Tatverdächtige ihre Tat unter Alkoholeinfluss begangen. Das sind 13,2 Prozent aller Tatverdächtigen. Bei den Gewaltdelikten beträgt der Anteil der alkoholisierten Tatverdächtigen 31,8 Prozent und liegt damit deutlich höher, erläutert Rüdiger Seidenspinner, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die seit Jahren bestehende Forderung der GdP nach einem Alkoholkonsumverbot unter bestimmten Voraussetzungen.

Dieses Phänomen in den Griff zu bekommen, ist nicht einfach, denn ist es genaugenommen ein gesellschaftliches Problem und es fehlen der Polizei bestimmte gesetzliche Regularien Alkoholmissbrauch um seine enthemmende Wirkungen in den Griff zu bekommen, so der GdP-Vorsitzende.

Und dies, obwohl die Zahl der Tatverdächtigen, die unter Alkoholeinfluss Straftaten wie z. B.: Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten, sich auf hohem Niveau eingependelt hat, so der GdP-Landesvorsitzende.

Von den Beleidigungen und Anpöbelungen, die sich Polizistinnen und Polizisten gefallen lassen müssen wollen will Seidenspinner erst gar nicht reden, denn dies wäre ein weiteres Problemfeld.

Es bedarf einer Möglichkeit, ein klares „Stopp“ zu sagen und sei es, dass es für eine bestimmte Zeit in einem bestimmten Bereich keinen Alkoholkonsum außerhalb der dafür vorgesehen Lokalitäten (incl. Freisitz) geben darf.

Eine solche Möglichkeit soll keine Verbotsmöglichkeit für Weinfeste, Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen sein, stellt der GdP-Chef fest. Es soll vielmehr dort greifen, wo Alkoholkonsum, Straftaten und Ordnungsstörungen in einem klaren Kontext stehen und deutlich Hand in Hand gehen. Ein weiteres Indiz muss sein, dass alle anderen Mittel den Ausuferungen Herr zu werden, keine Wirkung gezeigt haben.

Auch ist ein Alkoholkonsumverbot kein Allheilmittel, sondern es bedarf präventiver Begleitmaßnahmen.

Dies muss rechtlich verankert werden und dazu benötigt die Polizei entsprechende Regelungen. Bisher kam die CDU-Fraktion mit ihrem kleineren Koalitionspartner
nicht in die Gänge und nun scheinen die fast gleichgroßen Koalitionäre
Grüne und SPD hier ein Problem zu haben und die Leidtragenden sind nicht nur die Polizistinnen und Polizisten.

Wer hier nicht bereit ist, stellt Seidenspinner fest, der Polizei entsprechendes „Handwerkszeug“ bereitzustellen, trägt nicht nur dazu bei, dass es der Polizei unmöglich ist zu reagieren, sondern nimmt auch Störungen von Anwohnern und Unbeteiligten billigend in Kauf.

Wir brauchen als Polizei die rechtliche Möglichkeit, dort wo Alkohol und Straftaten, aber auch Ordnungswidrigkeiten überhand nehmen, einen Riegel vorzuschieben und wenn nötig den Konsum von Alkohol zu verbieten, fasst der GdP-Vorsitzende zusammen.

Über Voraussetzungen und Einzelheiten, wie Anordnungsverfahren- und befugnis kann gerne beraten werden, wichtig ist für uns als Polizei, dass wir die Möglichkeit bekommen, schließt Seidenspinner.
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