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Zumeldung zur Pressemeldung des Innenministeriums vom 3.9.2014

GdP Baden-Württemberg: Niemand darf mehr in A 9 in Pension gehen

Eberdingen.

Dieser Forderung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wird mit dem Beschluss der Landesregierung endlich Rechnung getragen. Während in anderen Bundesländern, so der GdP-Landesvorsitzende Rüdiger Seidenspinner, die Kolleginnen und Kollegen ihre Laufbahn in der Besoldungsgruppe A 9 starten, gingen und gehen in Baden-Württemberg immer noch viel zu viele Kolleginnen und Kollegen in dieser Besoldungsgruppe in Pension.

Laut Seidenspinner, ist dies ein untragbarer Zustand, denn genau diese Kolleginnen und Kollegen sind und waren, aufgrund der Einstellung in den geburtsstarken Jahrgängen, die Stützpfeiler der Inneren Sicherheit.

Die GdP hat deshalb mit ihrer Forderung nach einer sogenannten „Z-Initiative“ Stimmung für klare Verbesserungen in der Politik gemacht. Die zahlreichen Gespräche tragen nun Früchte, denn mit den Strukturmaßnahmen im mittleren Polizeivollzugsdienst und weiteren Hebungen im Tarifpersonal sind die Weichen für eine gerechtere Entlohnung gestellt.

Wir sind zwar noch nicht am Ziel, der Einführung der Zweigeteilten Laufbahn, auf dem Weg dorthin aber ein gutes Stück weiter, so der GdP-Landesvorsitzende.
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